Medikamentenrezepte ganz einfach über die Gesundheitskarte abrufen – seit dem 1. Januar 2024 ist das sogenannte E-Rezept Vorschrift.
So funktioniert das E-Rezept
Die Arztpraxis lädt das Rezept auf einen Server hoch, von wo es in der Apotheke über die offizielle Handy-App oder über die Gesundheitskarte abgerufen werden kann.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, das E-Rezept als QR-Code ausdrucken zu lassen.
Nach dem E-Rezept kommt die elektronische Patientenakte
Neben dem E-Rezept sieht das neue Digital-Gesetz im Gesundheitswesen weitere Veränderungen vor: Ab 2025 soll die elektronische Patientenakte (kurz: ePa) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt werden. Das hat nicht nur Vorteile für die Notfallmedizin:
Wir haben in vielen Bereichen die Doppelarbeit. Das heißt, wir bereiten zum Beispiel in der Praxis vor auf einen Eingriff, der stationär gemacht werden soll. Der Patient kommt ins Krankenhaus und diese Untersuchung wird gerade noch einmal gemacht. Ist das jetzt dokumentiert, dann kann es nicht irgendwo verlegt sein. Also wenn das mal läuft, ist es ein Segen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert auf ihrer Lernplattform "Smart Surfer" über die Bedienung der digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen.
Neuerung seit 1. Januar E-Rezept gestartet: Einführung läuft in BW weitgehend reibungslos
Seit Jahresbeginn gibt es für gesetzlich Versicherte die meisten Medikamente nur noch als E-Rezept. Die ersten Tage mit der Neuerung verliefen im Land überwiegend unproblematisch.