Nach § 32 Abs. 5 des Medienstaatsvertrags ist der Rundfunkrat verpflichtet, Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Rundfunkrat veröffentlicht jetzt die Stellungnahmen der Einsenderinnen und Einsender, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben.
Zudem werden die Stellungnahmen nach den Genehmigungsrichtlinien für Telemedienangebote des SWR an den Intendanten zur Kommentierung und an den Gutachter für die Prüfung der ökonomischen Auswirkungen der SWR Angebote weitergeleitet. Wie berichtet, hat der Rundfunkrat diese Gutachten an die Goldmedia GmbH Strategy Consulting vergeben.
Der Rundfunkrat hat im Rahmen des Dreistufentests zu prüfen, ob die wesentlichen Änderungen der genehmigten Telemedienangebote den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht und in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt. Außerdem ist zu ermitteln, ob der finanzielle Aufwand gerechtfertigt ist.
Pressekontakt (nicht zur Veröffentlichung):
Björn Lilienthal