Der Rundfunkrat führte federführend für die ARD die Prüfverfahren für die folgenden Telemedienangebote durch:
- ARD.de
- einsplus.de
Das Gremium stellte fest, dass die Telemedienangebote gemäß der geänderten Konzeptfassung vom Juni 2010 den Voraussetzungen des Rundfunkstaatsvertrags entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind. Das Angebot von einplus.de ist inzwischen eingestellt.