Die Aufgaben der Landesrundfunkräte
Die Landesrundfunkräte beraten den*die Intendant*in und den*die Direktor*in der Landessender bei der Gestaltung der Landesprogramme. Des Weiteren beraten sie den Haushaltsplanentwurf. Die Landesrundfunkräte wählen die jeweiligen Direktor*innen der Landessender Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auf Vorschlag des*der Intendant*in. Sie werden für die Dauer von fünf Jahren aus den dem jeweiligen Land zuzuordnenden Mitgliedern unseres Rundfunks- und Verwaltungsrats gebildet.
Landesrundfunkrat Baden-Württemberg
Der Landesrundfunkrat Baden-Württemberg besteht aus den 51 Mitgliedern des Rundfunkrats und zwölf Mitgliedern des Verwaltungsrats aus dem Land Baden-Württemberg.
Mitglieder des Landesrundfunkrats Baden-Württemberg
Landesprogrammausschuss Baden-Württemberg
Der Landesprogrammausschuss Baden-Württemberg ist ein trimedialer Programmausschuss des Landesrundfunkrats. Dieser Ausschuss bereitet die Beschlüsse des Landesrundfunkrats Baden-Württemberg vor.
Mitglieder Landesprogrammausschuss Baden-Württemberg
Landesrundfunkrat Rheinland-Pfalz
Der Landesrundfunkrat Rheinland-Pfalz besteht aus den 23 Mitgliedern des Rundfunkrats und vier Mitgliedern des Verwaltungsrats aus dem Land Rheinland-Pfalz
Mitglieder des Landesrundfunkrats Rheinland-Pfalz
Landesprogrammausschuss Rheinland-Pfalz
Der Programmausschuss Hörfunk, Fernsehen, Internet Rheinland-Pfalz ist ein trimedialer Programmausschuss des Landesrundfunkrats. Dieser Ausschuss bereitet die Beschlüsse des Landesrundfunkrats Rheinland-Pfalz vor.