Die Aufgaben der Landesrundfunkräte
Die Landesrundfunkräte beraten die Intendantin oder den Intendanten und die Direktorin oder den Direktor der Landessender bei der Gestaltung der Landesprogramme. Des Weiteren beraten sie den Haushaltsplanentwurf. Die Landesrundfunkräte wählen die jeweiligen Direktoren der Landessender Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auf Vorschlag des Intendanten. Sie werden für die Dauer von fünf Jahren aus den dem jeweiligen Land zuzuordnenden Mitgliedern des Rundfunks- und Verwaltungsrats des SWR gebildet.
Landesrundfunkrat Baden-Württemberg
Der Landesrundfunkrat Baden-Württemberg besteht aus den 51 Mitgliedern des Rundfunkrats und zwölf Mitgliedern des Verwaltungsrats aus dem Land Baden-Württemberg.
Mitglieder des Landesrundfunkrats Baden-Württemberg
Landesprogrammausschuss Baden-Württemberg
Der Landesprogrammausschuss Baden-Württemberg ist ein trimedialer Programmausschuss des Landesrundfunkrats. Dieser Ausschuss bereitet die Beschlüsse des Landesrundfunkrats Baden-Württemberg vor.
Mitglieder Landesprogrammausschuss Baden-Württemberg
Landesrundfunkrat Rheinland-Pfalz
Der Landesrundfunkrat Rheinland-Pfalz besteht aus den 23 Mitgliedern des Rundfunkrats und vier Mitgliedern des Verwaltungsrats aus dem Land Rheinland-Pfalz
Mitglieder des Landesrundfunkrats Rheinland-Pfalz
Programmausschuss Hörfunk, Fernsehen, Internet Rheinland-Pfalz
Der Programmausschuss Hörfunk, Fernsehen, Internet Rheinland-Pfalz ist ein trimedialer Programmausschuss des Landesrundfunkrats. Dieser Ausschuss bereitet die Beschlüsse des Landesrundfunkrats Rheinland-Pfalz vor.
Mitglieder Programmausschuss Hörfunk, Fernsehen, Internet Rheinland-Pfalz