In der Schweiz dürfen ab September 31 eingeschleppte Pflanzenarten nicht mehr verkauft und gepflanzt werden. Darunter Kirschlorbeer. Auch der Import ist verboten. Durch das landesweite Gesetz will die Schweiz Wälder schützen.
In der Schweiz dürfen ab September 31 eingeschleppte Pflanzenarten nicht mehr verkauft und gepflanzt werden. Darunter Kirschlorbeer. Auch der Import ist verboten. Durch das landesweite Gesetz will die Schweiz Wälder schützen.