75 Jahre Grundgesetz

Der Ulmer Chor „Kontrapunkt“ singt dem Grundgesetz ein Geburtstagsständchen

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Autor/in
Anita Schlesak

„Unantastbar?!“ heißt der Titel des Ulmer Chores „Kontrapunkt“ zu Ehren des Grundgesetzes von 1949. Die Verfassung der Bundesrepublik feiert im Mai ihr 75. Jubiläum – und schon jetzt singt ihr der Chor ein Geburtstagsständchen.

„Wir wollen feiern, dass es dieses Jubiläum und dieses Grundgesetz gibt. Gerade in der aktuellen Zeit, wo das wirklich wieder ein ganz großes Thema ist“, sagt Chorleiterin Agnes Schmauder: „die Menschenwürde etwa, die unantastbar ist. Von Paragraf 1 unserer Verfassung leitet sich auch der Titel des Programms ab“: „Unantastbar“

Das Programm reicht von aufmüpfigen Georg Kreisler-Liedern aus den 60er-Jahren über Klavierballaden von Konstantin Wecker bis hin zu Songs von Sting oder der A-Cappella-Band „Maybebob“.

Politischer Anspruch war von Anfang an die DNA des Ulmer Chores. 45 Jahren ist er als gewerkschaftlich engagierter Arbeiterchor aufgetreten, angefangen hat es mit dem „Tag der Arbeit“. Und trotz der Umbenennung in „Kontrapunkt“ vor ein paar Jahren sind die rund 30 Sängerinnen und Sänger immer noch gesellschaftspolitisch motiviert.

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