Die AfD sitzt mit 152 Abgeordneten im neuen Bundestag – und wurde vom Verfassungsschutz jüngst als gesichert rechtsextrem eingestuft. Bis zu einer Gerichtsentscheidung ist die Einstufung zwar vorerst ausgesetzt, doch was bedeutet das für die parlamentarische Arbeit der Partei?
„Rechtlich gesehen bleibt alles beim Alten“, sagt SWR-Rechtskorrespondent Klaus Hempel. Politisch aber wächst die Isolation: Ausschussvorsitze und Präsidiumsposten rücken in weite Ferne.
Kein Platz für Vorsitz
Die Partei darf wie jede Fraktion Gesetzentwürfe einbringen und Anfragen stellen. Doch Ausschussvorsitze bleiben ihr zunehmend verschlossen.
„Nach der Hochstufung durch den Verfassungsschutz ist es noch unwahrscheinlicher, dass andere Fraktionen mitziehen“, so Hempel. Indirekt betont er, dass SPD und Union bereits öffentlich gegen jegliche AfD-Posten plädiert haben – mit rechtlich haltbarer Mehrheit.
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Michael Risel diskutiert mit
Fatina Keilani, Juristin und Journalistin, Neue Zürcher Zeitung
Prof. Dr. Wolfgang Merkel, Politikwissenschaftler, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Prof. Dr. Heribert Prantl, Jurist, Autor und Kolumnist für die Süddeutsche Zeitung
Sicherheitsbedenken im Gremium
Ein besonders sensibles Gremium bleibt für die AfD tabu: das Parlamentarische Kontrollgremium, das vertrauliche Informationen über Nachrichtendienste erhält. „Mit Blick auf die Einstufung als rechtsextrem lehnt die Mehrheit einen AfD-Sitz dort ab“, erklärt Hempel. Auch vor Gericht hätte die Partei wohl kaum Erfolg, schätzt er. Der Bundestag schützt sich – auch ohne Gesetzesänderung.
Verfassungsschutz stuft AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein
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