Dieser Tage habe ich meinen Mobilfunk-Vertrag verlängert. Wohlgemerkt: verlängert, nicht neu abgeschlossen. Dass Sie von diesem banalen Vorgang erfahren, liegt an seinen ausufernden Dimensionen. Der Vertrag selbst kommt mit zwei Seiten aus, der sogenannte Anhang braucht 14. Widerrufsrecht. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse. Auch für Geschäftskunden, zu denen ich nicht zähle.

48 Seiten „Kleingedrucktes“
Ich habe auch einen Antrag auf einen Glasfaseranschluss gestellt. Der kommt in meiner Straße ziemlich bald, im Frühjahr oder Sommer 2024. Auch darüber erhielt ich eine "Vertrags-Vorinformation". Was wohl heißen soll: Alles noch einmal auf Papier. 48 Seiten Datenschutzhinweise und Leistungsbeschreibungen. Geht’s noch?
Mutmaßlich hat mein Telekommunikationsanbieter im Mobilfunkvertrag alle Verbraucherschutzrechte berücksichtigt. Doch mit dieser Masse verkehren sich eigentlich gut gemeinte Vorgaben in ihr Gegenteil. Kein Mensch liest sie noch. Und verzichtet im Zweifelsfall auf seine Rechte. Operation gelungen, Patient tot. Mein Anbieter dient hier nur als Beispiel von vielen. Wenn Sie ein Bankkonto eröffnen, werden Sie vergleichbar mit Informationen zugemüllt.
Deutschland wird, fürchte ich, immer bewegungsloser ob seiner wachsenden Bürokratie, einschließlich der von Unternehmen. Auch der gut gemeinten. Die Politik steht dieser Entwicklung machtlos gegenüber.