Zwei kostenlose Bürgertests pro Woche für jeden - mit diesem Versprechen startete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang März die Kampagne für mehr Antigen-Schnelltests. Gut zwei Wochen nach dem Start dieser Testmöglichkeit, sind die Zahlen noch ernüchternd: Vergangene Woche waren nur 802 von 11.689 gemeldeten Infektionen in Baden-Württemberg demnach auf einen positiven Antigen-Schnelltest zurückzuführen. In Rheinland-Pfalz waren es 176 der insgesamt 3.401 registrierten Fälle. Das ergibt eine SWR-Analyse der offiziellen Infektionszahlen der Landesgesundheitsbehörden.
Mehr positive Schnelltests in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg hat sich seit Anfang des Jahres die Zahl der nachgewiesenen Infektionsfälle, denen ein positiver Antigen-Schnelltest vorausging, von gut 350 auf gut 800 pro Meldewoche gesteigert. Angesichts der exponentiellen Ausbreitung der Virusvariante, tragen die Schnelltests damit noch in relativ geringem Maße zum Aufdecken von asymptomatisch Infizierten bei.
Verdopplung der positiven Schnelltests in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz lag die Zahl der nachgewiesenen Infektionen, denen ein positiver Antigen-Schnelltest vorausging, bereits Anfang des Jahres bei knapp 180 pro Meldewoche, ging dann stark zurück und erreichte in der vergangenen Woche erneut 176 bestätigte Verdachtsfälle. Das ist eine Verdopplung im Vergleich zur Vorwoche. Insgesamt spielen die positiven Schnelltests aber noch keine große Rolle für die Erfassung des Infektionsgeschehens.
Nähere Hinweise zu den Daten der Landesgesundheitsbehörden finden Sie am ↓Ende des Artikels .
30 Prozent der Fälle bleiben ungeklärt
Trotz vieler neuer Schnelltest-Zentren, Angeboten in Apotheken und Massentests an Schulen und Kitas - die Zahlen der positiven Schnelltests sind seit der Einführung der kostenlosen Testmöglichkeiten im Südwesten nicht explodiert. Weiterhin gilt, dass der Anstieg der Inzidenzen nicht durch das vermehrte Testen getrieben ist. Dafür sind die Zahlen im Verhältnis zu den Gesamtinfizierten noch zu gering. Überraschend ist, dass weiterhin rund 25 bis 35 Prozent der Fälle ungeklärt bleiben.
Der Umkehrschluss, dass positiv Getestete nicht infiziert waren und durch den Schnelltest falsch-positiv getestet worden sind, ist nicht zwingend zulässig. Es könnte auch sein, dass ein Teil der Ansteckungsverdächtigen keinen PCR-Test hat durchführen lassen oder aus anderen Gründen nicht mehr positiv getestet wurde.
PCR-Bestätigung nach Schnelltest zwingend erforderlich
Seit 23. Dezember 2020 gilt die Meldepflicht für positive Antigen-Schnelltests in Deutschland. Fällt in einem Schnelltest-Zentrum, einer Arztpraxis oder in der Apotheke ein Schnelltest positiv aus, ist das meldepflichtig gegenüber dem Gesundheitsamt. Der positiv Getestete wird dann als Verdachtsfall geführt und erhält eine Anordnung zur Isolation. Die endgültige Diagnose der SARS-CoV2-Infektion erfolgt über die ärztliche Abklärung und in der Regel über einen PCR-Test, der den eindeutigen Labor-Nachweis für die Virus-Infektion erbringt. Private Schnelltests für zuhause, wie sie in Discountern und Drogeriemärkten mittlerweile angeboten werden, sind nicht meldepflichtig und fließen daher nicht in die Statistik ein.
Nutzen von Schnelltests
Schnelltests können dabei helfen Infektionsketten zu unterbrechen, indem der Test die Infektiosität nachweist. Da häufig Infizierte ohne Krankheitsanzeichen das Virus unbemerkt weiterverbreiten, helfen Schnelltests solche Personen herauszufiltern. Damit kann es gelingen, die Ansteckungsrate in bestimmten Konstellationen zu senken, z.B. vor dem Zutritt in ein Pflegeheim, am Arbeitsplatz oder in der Schule. Seit 8. März hat jeder in Deutschland Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Sie stehen millionenfach zur Verfügung. Schnelltests haben aber auch eine höhere Fehlerrate. Deshalb ersetzt ein negatives Schnelltest-Ergebnis nicht die anderen Vorsorgemaßnahmen (Stichwort AHA+L Regeln). Positive Ergebnisse müssen durch den präzisen PCR-Nachweis bestätigt werden.
Schwankende Steigerung - aber trotzdem noch gering
In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben sich die positiven Schnelltest-Ergebnisse zwar deutlich stärker entwickelt als die positiven PCR-Testergebnisse insgesamt. Die Gesamtzahl ist aber weiterhin nicht ausschlaggebend für den Anstieg der Inzidenzen. Damit wird die Dunkelziffer der versteckten Infizierten durch Schnelltests derzeit nur geringfügig besser ausgeleuchtet als ohne Schnelltests.
Die bisherigen Zahlen zeigen auch, dass der weitere Ausbau der Testmöglichkeiten durchaus einen Effekt auf die Infektionszahlen haben kann. Entscheidend dürfte sein, dass auch gezielt in Situationen und Umgebungen getestet wird.
Tests für Mitarbeiter in Unternehmen gefordert
Der Anteil könnte zum Beispiel durch die massenhafte Testung in Betrieben, Werken und Unternehmen gesteigert werden. Die aktuelle Debatte zeigt, dass es wichtig ist, die typischen Ansteckungsfelder noch besser zu durchleuchten. Die Dunkelziffer ist hoch. Schnelltests könnten dabei helfen, unerkannte Virusüberträger zum Beispiel am Arbeitsplatz zu erkennen und damit Infektionsketten zu unterbrechen.
Datengrundlage und Rohdaten
Die SWR-Auswertungen zu den Schnelltests basieren auf den offiziellen Meldezahlen der lokalen Gesundheitsämter, die dem Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg und dem Landesuntersuchungsamt in Rheinland-Pfalz übermittelt werden.
Hier stehen die verwendeten Rohdaten zur Verfügung:
Erläuterung: Dargestellt ist die Anzahl der registrierten Fälle einer Meldewoche, in den eine Coronavirus-Infektion durch PCR-Testung im Labor nachgewiesen wurde, unterschieden danach, ob zuvor eine Meldung über einen positiven Antigen-Schnelltest vorlag. Die Meldewoche entspricht der Kalenderwoche. Die Anzahl der übermittelten positiven Antigentests kann sich laut Gesundheitsbehörden retrospektiv ändern. Die Anzahl der Tests basiert auf den Meldedaten, die vom Gesundheitsamt an das LGA übermittelt wurden. Als Meldedatum wird standardmäßig das aktuelle Datum beim erstmaligen Anlegen des Falles im Gesundheitsamt eingesetzt. Nach Bestätigung durch einen PCR-Nachweis zählt das Datum des Antigentests als Meldedatum. Die Anzahl mittels PCR bestätigter positiver Antigenteste kann sich aufgrund von Nachmeldungen durch das Gesundheitsamt somit auch ändern. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass das Landesuntersuchungsamt aufgrund der Eingabe- und Übermittlungsstruktur bisher keine belastbaren Aussagen über die Anzahl der Antigentests treffen können, bei denen eine darauffolgende PCR negativ ausfiel.