Nach der Sitzung des Landeswahlausschusses teilte der stellvertretende Landeswahlleiter Stephan Danzer mit, dass sich "13 Wahlvorschlagsträger" um den Einzug in den Landtag bewerben.
Dies sind die bereits im Landtag vertretenen Parteien SPD, CDU, Grüne, FDP und AfD. Hinzu kommen Die Linke, die Freien Wähler, die Piratenpartei, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Die Partei (Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basis-demokratische Initiative), die Tierschutzpartei und Volt Deutschland. Außerdem tritt die Klimaliste e.V. an.
Bündnis C und LKR nicht zugelassen
Das Bündnis C - Christen für Deutschland und die Liberal-Konservativen Reformer (LKR) erhielten keine Zulassung. Beide hatten zuwenig Unterschriften von Unterstützern vorgelegt. Dabei hatten kleine Parteien nach dem neuen Landeswahlgesetz wegen der Corona-Bedingungen nur noch die Unterschriften von 520 und nicht mehr von 2.080 Unterstützern gebraucht, um für den Urnengang am 14. März zugelassen zu werden.
Die Klage der LKR scheiterte vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Partei hatte argumentiert, der Gesetzgeber hätte angesichts der Corona- Einschränkungen die Zahl der notwendigen Unterstützerunterschriften noch stärker senken müssen. Dem folgte das Gericht nicht.
Damit stehen die Parteien endgültig fest, die zur Landtagswahl am 14. März in Rheinland-Pfalz antreten.