Er reagierte damit auf entsprechende Anträge von 13 Kreiswahlleitungen. Außerdem hatten sich mehrere Bürgermeister mit Forderungen an ihn gewendet. Eine reine Breifwahl war unter anderem für die Städte Worms und Landau sowie für eine Reihe von Wahlkreisen in der Pfalz, im Westerwald und in den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld beantragt worden.
Es fehlten die Voraussetzungen für eine ausschließliche Briefwahl in den Kommunen, teilte Landeswahlleiter Marcel Hürter mit. Eine reine Briefwahl könne nur angeordnet werden, wenn in dem betroffenen Gebiet das öffentliche Leben weitgehend zum Erliegen gekommen sei. Das sei im Moment nicht der Fall. Zwar gebe es aufgrund der Corona-Pandemie Kontaktbeschränkungen und Gebote zum Abstand halten. Aber Einkaufen sei weiter möglich. Daher sei auch das Aufsuchen des Wahllokals nicht ausgeschlossen.
Zudem sei durch ein Hygienekonzept sichergestellt, dass die Wählerinnen und Wähler im Wahlraum vor gesundheitlichen Risiken geschützt seien. Alle Wählerinnen und Wähler hätten zudem die Möglichkeit, Briefwahl für die Wahl am 14. März zu beantragen.
Geändertes Landeswahlgesetz erlaubt Ausnahmen
Der Landtag hatte mit einer Änderung des Landeswahlgesetzes im Dezember letzten Jahres die Bedingungen für die ausschließliche Briefwahl in einzelnen Stimmbezirken oder Wahlkreisen – also regional begrenzt – geschaffen. Auf Antrag der jeweiligen Kreiswahlleitung kann der Landeswahlleiter im Einvernehmen mit dem Innenministerium frühestens 45 Tage vor der Wahl – also seit 28. Januar 2021 – eine ausschließliche Briefwahl in Stimmbezirken oder Wahlkreisen anordnen.
Hürter: Verfassungsrechtliche Vorgaben beachten
"Die Hürden für eine ausschließliche Briefwahl sind hoch", erklärte jedoch Hürter. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben komme die ausschließliche Briefwahl nur als Ultima Ratio in Betracht. Es sei eine Gesamtabwägung zu treffen; eine Entscheidung nur auf der Grundlage etwa von Inzidenzwerten sei nicht möglich. Es müsse auch die verfassungsrechtliche Bedeutung der Öffentlichkeit der Wahl einbezogen werden, die so nur im Wahllokal sichergestellt werden könne.
Seine Entscheidung sei auf Basis des aktuellen Stands der Corona-Pandemie getroffen worden. Die weitere Entwicklung werde sorgsam beobachtet, so Hürter.