Warum sollten Bürgerinnen und Bürger überhaupt wählen?
Entscheidungen zu vielen politischen Fragen werden nicht im Bundestag in Berlin, sondern länderspezifisch getroffen. Zum Beispiel: Wie lange und an welchen Tagen dürfen Geschäfte öffnen? Sollen Schülerinnen und Schüler das Abitur nach acht oder neun Jahren erlangen? Welche Regelungen gelten für Strafgefangene in Gefängnissen? Und wie viel Befugnisse bekommt die Polizei? Bei der Landtagswahl können Wählerinnen und Wähler also Einfluss darauf nehmen, welche Regelungen und Gesetze für Baden-Württemberg gelten und ihren Alltag bestimmen.
Der Sitz des Landtags Baden-Württembergs befindet sich in der Landeshauptstadt Stuttgart. Alle fünf Jahre wird er neu gewählt. Die Mindestanzahl der Abgeordneten im Landtag beträgt 120 Sitze. Alle zusätzlichen Sitze entstehen durch Überhangmandate und Ausgleichsmandate, um das Verhältnis der Stimmen beziehungsweise der Sitze anzugleichen. Bei der vergangenen Landtagswahl 2016 zogen 143 Abgeordnete und fünf Fraktionen in den Landtag ein: Grüne, CDU, AfD, SPD und FDP. Sieben Abgeordnete im Landtag sind inzwischen fraktionslos.
Welche Aufgaben hat der Landtag?
Die gewählten Abgeordneten im Landtag bilden die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg. Sie verabschieden Gesetze, bestimmen über den Haushalt des Landes und die Besetzung des Verfassungsgerichtshofes. Der Landtag wählt auch die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten und kontrolliert die Landesregierung. Er wählt außerdem die Landtagspräsidentin oder -präsidenten, der oder die von der stärksten Fraktion vorgeschlagen wird. Seit 2016 ist das Muhterem Aras von den Grünen. Sie leitet die Sitzungen, hat die Ordnungsgewalt und vertritt den Landtag nach außen.

Der Landtag entscheidet ebenfalls über den Haushalt des Landes Baden-Württembergs. Dieses Recht wird im Allgemeinen auch als "Königsrecht" des Parlaments bezeichnet. Die Landesregierung hat die Pflicht dem Landtag einen detaillierten Haushaltsplan vorzulegen, welche Ausgaben sie plant.
Die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten wählen die Landtagsabgeordneten in geheimer Abstimmung. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Er stellt Minister, Staatssekretäre und Staatsrätinnen für seine Regierung zusammen. Diese Regierung muss vom Landtag ebenfalls bestätigt werden.
Wie die Landesregierung hat auch der Landtag das Recht, Gesetze vorzuschlagen, dieses nennt man das Gesetzinitiativrecht. Um ein Gesetz zu beschließen, egal ob von Regierung oder Landtag eingebracht, braucht es am Ende immer eine Mehrheit im Parlament.
Wer bildet die Opposition und welche Rechte hat sie?
Wenn eine Fraktion bei der Landtagswahl nicht mehr als 50 Prozent der Landtagsmandate gewinnt, muss sie sich mit einer oder mehreren Parteien zusammenschließen, um die absolute Mehrheit der Stimmen zu erreichen. Diesen Zusammenschluss der Parteien nennt man Koalition. Die Fraktionen, die nicht in der Regierungskoalition sind, bilden die Opposition.
Jede Fraktion entsendet Abgeordnete in sogenannte Fachausschüsse, etwa zu Wirtschaft, Bildung oder Verkehr. Diese Fachausschüsse geben Beschlussempfehlungen ab und bringen auch eigene Themen in den Landtag ein.
Bei Hinweisen auf Missstände oder eklatante Fehlentscheidungen der Landesregierung kann die Opposition Untersuchungsausschüsse einberufen. Dafür braucht sie lediglich die Zustimmung von einem Viertel der Abgeordneten oder von zwei Fraktionen. In Untersuchungsausschüssen kann die Opposition die Vorlage von Akten verlangen oder Zeugen vernehmen, weshalb das Instrument auch als "scharfes Schwert“ der Opposition bezeichnet wird. Untersuchungsausschüsse gab es in der Vergangenheit unter anderem wegen eines umstrittenen Polizeieinsatzes bei einer "Stuttgart 21"-Demonstration oder zu möglichen Kontakten der rechtsextremen Terrorvereinigung NSU nach Baden-Württemberg.