Kommunalwahl A bis Z

U wie Ungültig

Stand
Stempel mit dem Schriftzug "ungültig" (Foto: IMAGO, bonn-sequenz)

Das Kommunalwahlrecht kann, vor allem wenn es um Kumulieren und Panaschieren geht, recht unübersichtlich sein. Wichtig ist: Man darf nur so viele Stimmen verteilen, wie man zur Verfügung hat. Das kann von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich sein.

Darum heißt die Devise: den Stimmzettel gut anschauen. Eigentlich steht da alles drauf, was man braucht.

Um sich zu vergewissern, ob man seinen Stimmzettel in der gültigen Art und Weise ausgefüllt hat, kann man hier den Test machen.

Stand
AUTOR/IN
SWR