Kommunalwahl A bis Z

P wie Parteien

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Kugelschreiber der großen Parteien mit Miniaturfiguren. (Foto: IMAGO, Christian Ohde)

Parteien sind mitgliedschaftlich organisierte Vereinigungen von Bürgern, die langfristig auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und als Vertretung des Volkes im Bundestag, einem Landtag oder einem Gemeinderat mitwirken wollen. Die innere Organisation einer Partei muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Alles Nähere regeln Artikel 21 des Grundgesetzes sowie das deutsche Parteiengesetz. Wenn eine Partei sechs Jahre lang nicht an Bundestags- oder Landtagswahlen mit eigenen Wahlvorschlägen teilnimmt, verliert sie ihren Rechtsstatus.

Bei Kommunalwahlen spielen die etablierten Parteien vielerorts nicht so eine große Rolle wie bei Landtags- oder Bundestagswahlen, zu denen keine unabhängigen Wählervereinigungen zugelassen sind.

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AUTOR/IN
SWR