Kommunalwahl A bis Z

N wie Nicht da

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Eine Frau liest ein Buch unter einem Sonnenschirm am Strand (Foto: IMAGO, imagebroker)

Wer am 26. Mai nicht ins Wahllokal gehen kann, der darf auch per Brief wählen. Da gibt es zwei Möglichkeiten: Man nimmt seine Wahlbenachrichtigung direkt mit zur Gemeinde des Hauptwohnsitzes und wählt vor Ort. Oder man füllt den Antrag auf Briefwahl (der liegt der Wahlbenachrichtigung bei) aus, schickt ihn an die Gemeinde und bekommt die Wahlunterlagen per Post zugeschickt.

Vorsicht: Die Briefwahl kann maximal bis zum Freitag vor dem eigentlichen Wahltermin beantragt werden (dieses Mal also spätestens bis zum 24.5.19). In berechtigten Ausnahmen (zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung) kann die Briefwahl auch noch am Wahltag selbst stattfinden.

In manchen Gemeinden kann man die Briefwahl auch im Internet beantragen - mehr Informationen dazu gibt es auf dieser Internetseite.

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AUTOR/IN
SWR