Kommunalwahl A bis Z

M wie Mehrheitswahl

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Streichhölzer als Symbolbild für die Mehrheitswahl (Foto: IMAGO, photothek)

Gibt es in einer Gemeinde nur einen einzigen gültigen oder gar keinen Vorschlag für einen Kandidaten oder eine Kandidatin, dann wird eine Mehrheitswahl durchgeführt (im Gegensatz zur Verhältniswahl).

Die Wähler dürfen selbst Namen auf ihren Stimmzettel schreiben – natürlich nur so viele, wie es Plätze für Ratsmitglieder gibt. Zusätzlich müssen die Personen aus dem Wahlgebiet kommen. Wer dann die meisten Stimmen bekommt, bekommt einen Ratssitz.

Wird der Bürgermeister in einer Direktwahl gewählt, dann ist diese auch gleichzeitig eine Mehrheitswahl: Wer hier im ersten Wahlgang über die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, hat die Wahl gewonnen.

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AUTOR/IN
SWR