Kommunalwahl A bis Z

J wie Jugendparlament

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Junge Menschen nehmen im Sitzungssaal an einer öffentlichen Sitzung vom Kinder- und Jugendparlament teil. (Foto: dpa Bildfunk, Friso Gentsch)

Jugendgemeinderäte sind politische Vertretungen der Jugendlichen einer Kommune, somit repräsentieren sie die Jugendlichen eines Ortes. Die Räte werden demokratisch gewählt und haben vor allem das Ziel, junge Menschen in der Politik zu vertreten und für Politik zu interessieren. Sie erklären ihnen ihre Partizipationsmöglichkeiten und motivieren Jugendliche, sich in Gemeinden gesellschaftspolitisch zu engagieren. Manchmal entscheidet der Wohnort in einer Gemeinde über die Wahlberechtigung, in anderen dürfen alle Jugendlichen wählen, die Schulen im Ort besuchen, unabhängig davon, in welchem Gemeindeteil sie wohnen.

Während in den Jugendgemeinderäten Jugendliche selber als Interessensvertreter der Jugendlichen ihres Ortes sitzen, dient ein Stadt- und Kreisjugendring als Servicestelle für seine Gemeindemitglieder und Jugendorganisationen. Er kümmert sich eher um die Weiterentwicklung der Jugendarbeit im Stadt- bzw. Landkreis.

Den Vorsitz des Jugendgemeinderats (JGR) hat entweder der (Ober-)Bürgermeister oder ein vom JGR gewähltes Mitglied. Der JGR verantwortet in der Regel auch ein eigenes Budget und hat im Gemeinderat ein Rede- und/oder Antragsrecht.

Zusammengefasst kann man sagen, dass Jugendgemeinderäte neue Themenvorschläge ins Bewusstsein der Entscheider in Verwaltung und Politik bringen. Wenn diese Vorschläge angenommen und auch durchgesetzt werden auf der kommunalen Ebene, kann das Gemeindeleben aktiver werden und die Jugendlichen fühlen sich wertgeschätzt- denn auch ihre Meinung zählt.

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SWR