Kommunalwahl A bis Z

F wie Fraktion

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Ein Plan der Sitzordnung der Fraktionen im Plenarsaal des Stuttgarter Landtages. (Foto: dpa Bildfunk, Sebastian Gollnow)

Unter einer "Fraktion" versteht man eine Gruppe aus Gemeinderatsmitgliedern, die sich zusammenschließen, um gemeinsame politische Ziele zu verfolgen. Sie müssen mindestens fünf Prozent aller Mitglieder im Gemeinderat ausmachen.

Fraktionen sind nicht gleichzusetzen mit Parteien. Es handelt sich eher um Zusammenschlüsse aufgrund von gleichen politischen Interessen/ Zielen - und um diese gemeinsam besser verfolgen zu können. Fraktionen besitzen mitunter große Gestaltungsmöglichkeiten: Sie erörtern die aktuelle Lage der Gemeinde und können dann Projektvorschläge machen, Geschäftsordnungsanträge stellen und haben bestimmte Fragerechte, z.B. gegenüber dem Bürgermeister und der Verwaltung.  

Doch Fraktionen bestehen nicht unbedingt für die Ewigkeit. Ihre Stärke ist abhängig von der Mitgliederanzahl, die sich ändern kann, wenn Mitglieder kündigen oder ausgeschlossen werden. Fraktionslose Gemeinderatsmitglieder besitzen zwar auch das Frage- und Antragsrecht, sie dürfen aber in einem Ausschuss nur als beratende Mitglieder tätig werden und nicht abstimmen.

Die Finanzierung der Fraktionen kommt aus dem Gemeindehaushalt; auch Mitarbeiter können über Zuschüsse aus dem Haushalt beschäftigt werden.

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SWR