Kommunalwahl A bis Z

B wie Briefwahl

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Ein Wegweiser zum Briefwahllokal. (Foto: dpa Bildfunk, Jens Wolf)

Wer’s gemütlich mag, muss nicht unbedingt am Wahltag zu einem Wahllokal und kann trotzdem abstimmen. Per Briefwahl kann man sich die Wahlunterlagen direkt nach Hause schicken lassen. Dazu muss man bei der Gemeinde des Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen (persönlich/schriftlich/telefonisch). In manchen Gemeinden kann man die Briefwahl auch im Internet beantragen - mehr Informationen gibt es auf der jeweiligen Internetseite.

Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Der Antrag auf einen Wahlschein sollte so frühzeitig wie möglich gestellt werden (nicht unbedingt erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung), spätestens aber bis Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr, am 24. Mai. Nur in besonderen Ausnahmefällen geht die Beantragung der Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr.

Rechtzeitig abschicken!

Wie funktioniert’s? Einfach Stimme auf dem Stimmzettel ankreuzen, ihn anschließend in den blauen Umschlag legen und zukleben.

Ein Wahlbrief sollte beim Versand innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl, also spätestens am 23. Mai bei der Deutschen Post eingeliefert werden. Ab 24. Mai 2019 sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem hellroten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

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SWR