Kommunalwahl A bis Z

A wie Ausschuss

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Aktenordner, die mit dem Hinweis "Baden-Württemberg Innenministerium-Geheim-amtlich geheimgehalten" beschriften sind. (Foto: dpa Bildfunk, Marijan Murat)

Der Gemeinderat kann aus seiner Mitte heraus einen oder mehrere Ausschüsse bilden, so regelt es die Gemeindeordnung. Dabei funktioniert ein Ausschuss wie eine Arbeitsgruppe, die Einzelheiten besprechen, Fakten klären und Empfehlungen abgeben kann zu einer Angelegenheit, über die dann im Anschluss alle Abgeordneten im Gemeinderat abstimmen.

Die Ausschüsse (auch "Teilgremien") sind keine wirklichen Organe der Gemeinde, da sie weder einen gesetzlich festgelegten Aufgabenbestand haben, noch ihre Zusammensetzung gesetzlich geregelt ist. Generell unterscheidet man zwischen zwei Ausschuss-Arten.

Der beschließende Ausschuss:

Der Gemeinderat überträgt Teile seiner Zuständigkeiten auf den Ausschuss, dieser kann im Rahmen seiner Zuständigkeiten anstelle vom Gemeinderat entscheiden. Der beschließende Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister und wenigstens vier Mitgliedern. Die Sitzungen können öffentlich sein.

Der beratende Ausschuss:

Hier werden Themen vorbereitet, und es wird über sie beraten, dann stimmt der Gemeinderat über sie ab. Der Ausschuss hat keine Mindestgröße, die Sitzungen sind nicht öffentlich.

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AUTOR/IN
SWR