Wahl am 26. Mai

Wie wähle ich bei der Europawahl?

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AUTOR/IN
Nina Barth
ONLINEFASSUNG
Vanessa Valkovic

Am 26. Mai ist Wahltag: Bürgerinnen und Bürger können mit ihrer Stimme entscheiden, wer sie im EU-Parlament vertritt. Was dabei beachtet werden muss, erfahren Sie im Video.

Anders als bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler bei der Europawahl nur eine Stimme. Es wird nicht ein einzelner Kandidat gewählt, sondern eine Partei - beziehungsweise eine Liste.

Mehr Stimmen - mehr Abgeordnete im Parlament

In allen Mitgliedsstaaten der EU wird nach dem Verhältnis-Wahlrecht gewählt. Das bedeutet: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Abgeordnete kann sie ins Europäische Parlament schicken.

Die Reihenfolge der Kandidaten auf einer Liste ist von den Parteien festgelegt worden. Der Wähler kann sie nicht verändern. Zurzeit hat Deutschland 96 Europa-Abgeordnete. Bei dieser Zahl wird es auch nach dieser Europawahl bleiben.

Was ist in der Wahlkabine erlaubt?

Die Wähler sollten am Wahltag, also dem 26. Mai, ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Ausweis mit dabeihaben. In der Wahlkabine gilt dann das gleiche wie bei anderen Wahlen auch: Man darf wegen des Wahlgeheimnisses nur allein in die Wahlkabine.

Kleine Kinder dürfen aber mit. Und Wähler, die Hilfe brauchen, weil sie nicht lesen können oder körperlich beeinträchtigt sind, dürfen einen Helfer mitnehmen.  Fotos vom Stimmzettel sind verboten.

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Nina Barth
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Vanessa Valkovic