Bild von Stefan Giese  (Foto: SWR, SWR/Christian Koch)

Vorratsdatenspeicherung gekippt

Meinung: Zu viel der Schnüffelei

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AUTOR/IN
Stefan Giese
Bild von Stefan Giese  (Foto: SWR, SWR/Christian Koch)

Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung macht uns alle zu Verdächtigen. Gut, dass – mal wieder – ein Gericht dieser uferlosen Datensammelwut einen Riegel vorgeschoben hat, meint Stefan Giese.

Jedem Bürger und jeder Bürgerin ohne jeden Anlass nachschnüffeln zu können, davon träumen Sicherheitsbehörden und viele Innenpolitiker in Deutschland schon lange. Das Instrument dazu nennt sich anlasslose Vorratsdatenspeicherung und wurde heute – mal wieder – der Politik von einem Gericht als rechtswidrig um die Ohren gehauen.

Seit 2007 wollten verschiedene Bundesregierungen immer wieder Kommunikationsanbieter zwingen, Ihre und meine "Verkehrs- und Standortdaten" zu speichern. Also wann wir mit wem wie lange telefonieren, wo wir uns zu diesem Zeitpunkt befinden, welche Websites wir besuchen und so weiter. Diese Daten erlauben einen sehr genauen Einblick in unseren Alltag, unsere Vorlieben und Gewohnheiten – etwas, das staatliche Stellen einen feuchten Kehricht angeht. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung stellt uns alle unter Generalverdacht, unabhängig davon, ob uns irgendetwas vorzuwerfen ist.

Dass diese uferlose Datensammelwut in einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft ein Unding ist, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Doch der Wunsch der Sicherheitsbehörden, auf möglichst viele Daten zugreifen zu können, wog für die Politik stets schwerer. So lag es an den Gerichten, der staatlichen Schnüffelei einen Riegel vorzuschieben: 2010 das Bundesverfassungsgericht, 2017 das Oberverwaltungsgericht Münster oder eben heute der Europäische Gerichtshof.

Vorratsdatenspeicherung: Die Union will "ermöglichen, was der EuGH den Sicherheitsbehörden zulässt", sagt der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Thom, im Interview:

Leider ist zweifelhaft, ob die deutsche Politik selbst nach der Gerichtsentscheidung von heute den Schuss endlich gehört hat. Zumindest im Bundesinnenministerium will man von der Vorratsdatenspeicherung nicht lassen. Die Chefin dort, Nancy Faeser (SPD), hat bereits angekündigt, "pragmatisch handeln" und "den Raum" nutzen zu wollen, den das Urteil zulässt. Der nächste Anlauf zeichnet sich damit schon ab – und die nächsten Prozesse auch.

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