Die Stadtverwaltung von Mössingen (Kreis Tübingen) will verhindern, dass ein Unternehmer eine vier Meter große Werbetafel aufstellt. Die beleuchtete Plakatfläche störe das historische Stadtbild und die Anwohner, lauten unter anderem die Argumente. Jetzt liegt die Entscheidung beim Sigmaringer Verwaltungsgericht.
Ästhetischer Ausdruck des Zeitgeistes
Der Konflikt gehört zum Vorspiel einer bundesweiten Debatte, die in Großstädten begonnen hat: Wie viel Leucht- und Plakatwerbung darf es – wenn überhaupt – im öffentlichen Raum noch sein? In der Schweiz ist man da schon weiter: Die Bevölkerung von Genf hat mehrheitlich dafür gestimmt, Werbetafeln von 2025 an zu verbieten. Dann sind nur noch Hinweise auf Kulturveranstaltungen erlaubt. Kapitalismus-Kritiker ("Da werden Träume verkauft.") und Tourismus-Strategen ("Werbung verschandelt die Stadtlandschaft.") marschierten hierfür Seit‘ an Seit‘.
Ein teilweises oder komplettes Verbot von Werbetafeln erscheint mir als Etikettenschwindel. Unser Wirtschaftssystem ist und bleibt der Kapitalismus, in dem Hersteller für konkurrierende Produkte werben. Daran ändert nichts, wer seinen charakteristischen Schilderwald schleift oder neue Werbeflächen untersagt.
Dauerthema in den Kommunen Mössingen wehrt sich gegen Werbetafeln
Mössingen hat einem Unternehmen der Werbebranche verboten, eine beleuchtete, knapp vier mal vier Meter große Werbetafel in einem Wohngebiet aufzustellen. War das rechtens?
Die Begrenzung bzw. ein Verbot großflächiger Werbung zerstört auch Kultur. Ein Großplakat für Unterwäsche gilt mir genauso als ästhetischer Ausdruck des Zeitgeistes wie eine Inszenierung am Theater. Ich möchte in einem Ort voller Texte und Lichter leben, nicht in einer Puppenstube.