Damit scheiterte der SWR mit seiner Beschwerde gegen eine Eilentscheidung der Vorinstanz, des Verwaltungsgerichts Stuttgart.
Laut Beschluss müssen nun die jeweilige BSW-Spitzenkandidatin und der BSW-Spitzenkandidat zur "Wahlarena Baden-Württemberg" und zur "Wahlarena Rheinland-Pfalz" am 12. Februar eingeladen werden.
Nach dem Konzept der Sendungen sollen Fragen zu politisch aktuellen Themenfeldern durch die Zuschauer gestellt werden. Hierbei sollen nicht nur einzelne Positionen abgefragt werden, sondern auch ein Schlagabtausch unter den Teilnehmenden und ein Dialog mit den Zuschauern stattfinden.
Bislang nur Vertreter von fünf Parteien eingeladen
Spitzenkandidatin des BSW in Baden-Württemberg ist die Landesvorsitzende Jessica Tatti, Spitzenkandidat in Rheinland-Pfalz ist Alexander Ulrich. Bislang hatte der SWR lediglich die Spitzenkandidaten der beiden jeweiligen Landeslisten von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP eingeladen.
Das BSW sah dadurch die Chancengleichheit verletzt und beantragte vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Anordnung. Auch Die Linke will ihre Teilnahme an der SWR-Wahlarena in beiden Bundesländern erreichen. Diese Entscheidung steht noch aus.
Weitere Partei will Auftritt in der "Wahlarena" Die Linke stellt Antrag auf einstweilige Anordnung, um an SWR-Wahlsendung teilzunehmen
Nach dem BSW hat nun auch die Partei Die Linke einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt. Es geht um die Frage, ob die Partei an der TV-Diskussion teilnehmen darf.
Richter folgen Argumenten des BSW
Das Mannheimer Gericht gibt in seiner Entscheidung der Argumentation des BSW Recht. Den Sendungen der "Wahlarena" im Programm des SWR komme ein besonderes publizistisches Gewicht zu. Werde das BSW nicht beteiligt, bestehe die Gefahr, dass sich dessen Wahlchancen nachhaltig verschlechterten, so die Richter.
Das Recht des SWR auf freie Programmgestaltung muss im Ergebnis hinter der Sicherung der Chancengleichheit des BSW teilweise zurücktreten. Eine vollständige Vereitelung des Sendekonzepts des SWR drohe dabei nicht.
Der SWR erklärte in einer ersten Stellungnahme: "Wir nehmen den Beschluss zur Kenntnis und prüfen die Entscheidung."