Gesammelte Quittungen und Belege für das Finanzamt stehen vor Ordern. (Foto: picture-alliance / dpa, picture-alliance / dpa - Ulrich Baumgarten)

Endspurt bis Ende Oktober

Abgabefrist endet: Was alles wichtig ist für die Steuererklärung

Stand
AUTOR/IN
Geli Hensolt
ONLINEFASSUNG
Katharina Fortenbacher-Jahn
Katharina Fortenbacher-Jahn, SWR Aktuelle Wirtschaft (Foto: SWR, SWR)

Jetzt aber schnell: Bis zum 31. Oktober 2022 muss die Steuererklärung für 2021 zum Finanzamt. Von Pendlerpauschale bis Homeoffice: Das sollten Sie wissen und beachten.

Am Montag, 31. Oktober 2022, läuft die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ab. Wer sie noch nicht fertig hat, sollte sich also beeilen. Normalerweise muss die Steuererklärung bis 31. Juli abgegeben sein. Wegen der Corona-Pandemie gilt nun aber zum zweiten Mal die Verlängerung bis 31. Oktober. Für die Steuererklärung 2021 gibt es einiges, das neu ist.

Lohnt es sich überhaupt für alle eine Steuererklärung zu machen?

Zumindest für die meisten lautet die Antwort: Ja. Neun von zehn Menschen zahlen über das Jahr gesehen zu viel Steuern und bekommen deshalb Geld zurück. Laut Statistischem Bundesamt sind es im Schnitt 1072 Euro. Das Geld ist sicherlich bei vielen besonders willkommen, weil die Inflation gerade hoch ist und so gut wie alles teurer wird. Laut aktuellen Zahlen liegen die meisten Rückzahlungen zwischen 100 und 1.000 Euro, es kann aber auch deutlich mehr sein. Das ist eine Motivation, sich an die Steuererklärung zu setzen. Eine zweite Motivation könnte sein, dass man dann keinen Zuschlag bezahlen muss. Alle, die eine Steuererklärung abgeben müssen, und nicht bis zum Ende des Monats tun, die müssen mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Er liegt bei mindestens 25 Euro pro Monat.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Viele Beschäftigte sind nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Selbstständige oder Gewerbetreibende dagegen schon. Es gibt aber etliche Ausnahmen, die doch eine Steuererklärung zur Pflicht machen. Zum Beispiel, wenn Arbeitnehmer Lohnersatzleistungen bekommen haben, etwa Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld, und zwar mehr als 410 Euro. Auch Rentner, die mehr als den Grundfreibetrag an Einnahmen haben, sind dazu verpflichtet. Weitere Informationen gibt es zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen.

Formular zur Steuererklärung   (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Picture Alliance)
Ob auf Papier oder online: In vielen Fällen lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung finanziell.

Viele haben 2021 viel im Homeoffice gearbeitet - wie lässt sich das in der Steuererklärung verwenden?

Das kommt unter anderem darauf an, ob es ein eigenes Arbeitszimmer gibt oder nicht. Zum Einen gilt: Wer von zu Hause aus gearbeitet hat, kann die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Dabei spielt keine Rolle, ob das Laptop in der Küche oder im Kinderzimmer stand: Für jeden Tag kann man fünf Euro in der Steuererklärung angeben. Allerdings insgesamt nur bis zu 600 Euro im Jahr, das entspricht 120 Tagen. Und das wird auf die Werbungskostenpauschale angerechnet. Somit profitieren nur Berufstätige, die insgesamt über den dafür vorgesehenen Betrag von 1000 Euro (für 2021) kommen.

Für alle, die zu Hause ein eigenes Arbeitszimmer haben, ist mehr möglich. Sie können die anteiligen Nebenkosten für diesen Raum geltend machen. Im vergangenen Jahr haben viele zu Hause aufgerüstet, zum Beispiel einen Drucker gekauft für das Homeoffice oder einen Schreibtischstuhl. Diese Kosten kann man für 2021 komplett angeben, dabei gibt es keine Obergrenze mehr. Das ist neu.

Ein Mann sitzt im Homeoffice mit Laptop auf dem Teppich und arbeitet.  (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)
Wer im Homeoffice gearbeitet hat, kann pro Tag eine Pauschale geltend machen. Bei einem eigenen Arbeitszimmer kann noch mehr abgesetzt werden.

SWR Wirtschaftsredakteurin Geli Hensolt weist außerdem darauf hin: Auch bei Handwerkerrechnungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen lässt sich einiges absetzen. Eine Aufstellung gibt es beim Bundesfinanzministerium.

Welche für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler positiven Änderungen gibt es für 2021?

Für Pendlerinnen und Pendler, die einen weiten Anfahrtsweg zur Arbeit haben, gibt es Erleichterungen. Wer mehr als 20 Kilometer fährt, bekommt eine höhere Pendlerpauschale. Bis Kilometer 20 sind es 30 Cent, ab Kilometer 21 sind es dann 35 Cent.

Und eine Neuerung für die Pflege von Angehörigen ist: Wer Angehörige selbst pflegt, kann für 2021 dafür einen höheren Pauschbetrag geltend machen und je nach Pflegegrad eine Summe von 600 Euro (Pflegegrad 2) bis 1.800 Euro geltend machen, das ist unabhängig von den tatsächlichen Kosten.

Was muss alles an Belegen eingereicht werden?

Schon seit einigen Jahren müssen Kassenzettel, Rechnungen etc. nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden. Es gibt aber die Pflicht, alles, was in der Steuererklärung angegeben wird, belegen zu können. Das Finanzamt kann stichprobenhaft Belege und Nachweise einfordern und zwar je nach Situation bis zu zehn Jahre lang. Daher sollten die Belege aufbewahrt werden.

Was ist, wenn ich es wirklich nicht schaffe, die Abgabefrist 31. Oktober einzuhalten?

Dann sollte ich eine Verlängerung der Frist beim Finanzamt beantragen. Allerdings braucht es dafür gute Gründe, zum Beispiel eine Erkrankung, oder fehlende Unterlagen. Die muss ich dem Finanzamt nicht mit einem bestimmten Formular, aber schriftlich mitteilen. Da geht es also um Dinge, die nicht in meiner Macht liegen. Für alle, die sich Hilfe holen bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder von einem Steuerberater wird die Abgabefrist verlängert: Bis zum 31. August 2023.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist übrigens nicht mehr der 31. Oktober 2022. Die Deadline wurde um drei Monate verlängert.

Urteil zur Doppelbesteuerung Müssen Rentner doppelt Steuern zahlen? Das ändert sich

Werde ich doppelt besteuert oder nicht? Diese Frage stellt sich nicht nur für über 20 Millionen Rentner. Welche Folgen hat das Urteil des BFH? Das erklärt unsere Finanzexpertin.

Marktcheck SWR Fernsehen

Wichtig für Mieter und Eigentümer Alle Infos zur neuen Grundsteuer 2022

Die Grundsteuer wird neu berechnet. Wir klären, welche Daten Besitzer von Immobilien in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland übermitteln müssen und welche Regeln gelten.

Marktcheck SWR Fernsehen

Stand
AUTOR/IN
Geli Hensolt
ONLINEFASSUNG
Katharina Fortenbacher-Jahn
Katharina Fortenbacher-Jahn, SWR Aktuelle Wirtschaft (Foto: SWR, SWR)