SWR Aktuell: Was halten Sie denn von der Entscheidung?
Birgit Schaer: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war wenig überraschend und aus unserer Sicht auch so zu erwarten. Aufgrund dessen war das jetzt zwar eine Neuigkeit, dass sie tatsächlich so getroffen wurde, aber es ist zu erwarten gewesen, dass die Entscheidung so getroffen wird.
Das Bundesverfassungsgericht sagt, die Impfpflicht sei verhältnismäßig, um vulnerable Gruppen zu schützen. Gehen sie bei dieser Argumentation grundsätzlich mit?
Der Schutz der älteren und kranken Menschen steht seit Beginn der Pandemie im Vordergrund. Das ist ein wichtiger gesellschaftlicher Auftrag, den wir alle mittragen müssen. Und deshalb kann ich das natürlich nachvollziehen.
Wir müssen uns aber auch fragen, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht für diesen Schutz auch ausreicht. Denn die einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft tatsächlich nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Einrichtungen. Wenn der Schutz das höchste Gut ist, kann man das dadurch auch erreichen?
Die Caritas argumentiert: Impfpflicht ja – aber dann bitte auch für alle. Damit nicht allein das medizinische Personal für den Schutz vor dem Virus verantwortlich ist. Wie groß ist denn die Belastung, die mit dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht einhergeht?
Sie müssen sich das so vorstellen: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen der Gesundheit und Pflege standen die letzten zwei Jahre für die Verlässlichkeit und die Stabilität der sozialen Infrastruktur, von der wir ja auch alle profitiert haben. Und beides, Verlässlichkeit und Stabilität, ist natürlich durch die Pandemie empfindlich belastet worden.
Deshalb ist es nachvollziehbar, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt an ihre Belastungsgrenzen kommen und sich auch nicht alleine verantwortlich für den Schutz der vulnerablen Gruppen sehen: Der Schutz der vulnerablen Gruppen, das muss eine Aufgabe sein, der wir uns alle stellen. Daher wäre es auch im Hinblick auf den Herbst wichtig, dass wir uns überlegen: wie kann man die Impfquote noch erhöhen?
Vor dem Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März gab es Warnungen, die Personalnot im Pflegebereich könne sich verschärfen. Zum Beispiel, wenn ungeimpfte Mitarbeitende dann nicht mehr arbeiten dürfen. Ist es denn dazu gekommen?
Es ist schon so, dass es Versorgungsengpässe gab und die Versorgungssicherheit empfindlich belastet ist. Das hat aber auch mit der allgemeinen Situation im Gesundheits- und Pflegebereich zu tun. Da überlegt der Eine oder die Andere, gegebenenfalls den Beruf zu wechseln. Wir erleben, dass Pflegekräfte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das dann tatsächlich auch umsetzen.
Eine allgemeine Impfpflicht wird absehbar nicht kommen. Aber wenn es sie gäbe, was würde sich denn dadurch fürs Pflegepersonal verbessern?
Da müsste man an erster Stelle die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung fragen, was sich dadurch für sie verbessern würde. Ich glaube, es wäre so, dass der Schutz der vulnerablen Gruppen dann eine geteilte Verantwortung wäre. Und das könnte zu mehr Verständnis und vielleicht auch wieder zu einer höheren Zufriedenheit und einer höheren Belastbarkeit führen. Aber das ist der Blick in die Glaskugel.
Die allgemeine Impfpflicht wird nicht kommen. Aber die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird nach der heutigen Entscheidung wohl auch so schnell nicht abgeschafft. Was müsste man denn an der Ausgestaltung dieser Impfpflicht zumindest verbessern, dass es fürs Pflegepersonal akzeptabler ist?
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht entstand aus einer Notwendigkeit heraus. Aus meiner Sicht muss das aber immer wieder vor dem Hintergrund geänderter Rahmenbedingungen betrachtet werden. Wir haben damals im Dezember so entschieden, weil uns die Delta-Variante sehr große Sorgen bereitete.
Jetzt haben wir die Erfahrung mit der Omikron-Welle gemacht. Natürlich muss man im Sommer und Herbst die pandemische Lage neu bewerten. Dann sollte auch noch einmal überlegt werden, ob eine einrichtungsbezogene Impfpflicht weiterhin das richtige Instrument ist. Vielleicht muss dann noch einmal neu entschieden werden.