Damit haben sie aber noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Ob der Rundfunkbeitrag erhöht werden muss oder nicht, wird das Verfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Begründung reichte dem Gericht nicht
Die Rundfunkanstalten hatten vorgetragen, dass sich ohne eine Erhöhung im Januar das Programmangebot verschlechtern werde, und dies ihre Rundfunkfreiheit irreparabel verletze. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts haben sie aber nicht ausreichend begründet, dass ihnen vor der endgültigen Entscheidung über den Beitrag schwere Nachteile entstehen.
Erhöhung auf 18,36 Euro geplant
Anfang des Jahres hatte die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen, dass im Januar der Rundfunkbeitrag angehoben werden soll - von derzeit 17,50 auf 18 Euro 36. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009. Dem Vorschlag haben alle Bundesländer zugestimmt, außer Sachsen-Anhalt.
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte den Gesetzentwurf zurückgenommen, bevor der Landtag darüber abstimmen konnte. Dieses Vorgehen halten ARD, ZDF und Deutschlandradio für verfassungswidrig. Wann das Bundesverfassungsgericht endgültig über den Rundfunkbeitrag entscheidet, ist offen.