Die Familie ist aus der ukrainischen Stadt Charkiw geflohen.  (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Menschen aus Ukraine beherbergen

Geflüchtete privat unterbringen - wie geht das?

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Immer mehr Menschen aus der Ukraine kommen auch in Rheinland-Pfalz an. Helfer kümmern sich um die Alltagsprobleme und seelischen Nöte der Flüchtlinge. Das müssen Sie beachten, wenn sie Geflüchtete privat aufnehmen.

1. Darf jeder Flüchtlinge privat aufnehmen?
2. Wo soll ich mich melden?
3. Was muss ich bieten bzw. welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
4. Welche Besonderheiten muss ich beachten, wenn es sich um Kinder handelt, die ohne ihre Eltern hier ankommen?
5. Gibt es finanzielle Unterstützung von meiner Kommune oder vom Staat?
6. Was ist mit Krankenversicherung und sowas?
7. Wo informiert das Land?

1. Darf jeder ukrainische Flüchtlinge privat aufnehmen?

Ja. Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können visumfrei nach Deutschland einreisen. Sie dürfen hier wohnen, wo sie möchten. Dabei können sie auf die staatlichen oder kommunalen Angebote zurückgreifen - müssen es aber nicht. Sie können also auch privat unterkommen.

2. Wo soll ich mich melden?

Sie müssen sich bei der zuständigen Ausländerbehörde der Stadt oder des Landkreises melden. Das sind auch die Ansprechpartner, wenn es um den weiteren Aufenthalt geht, wie zum Beispiel die Registrierung. Diese ist nach 90 Tagen notwendig und berechtigt zu einem längeren Aufenthalt.

Wer in Kaiserslautern Wohnraum für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine anbieten will, kann das über das Internet erledigen. Die Stadt hat ein Online-Formular dafür freigeschaltet. Außerdem soll es hier in Kürze auch möglich sein, dass Geflüchtete aus der Ukraine nach einer Wohnung suchen können.

Auch für die Stadt Trier gibt es ein entsprechendes Kontaktformular.

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3. Was muss ich bieten bzw. welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Das Zimmer oder die Wohnung muss geeignet sein, Flüchtlinge aufzunehmen. Die Behörde guckt sich das an und stellt auch fest, ob die Miete, die sie veranschlagen, angemessen ist. Dann wird ein Mietvertrag mit der Behörde abgeschlossen. Diese bestimmt auch, welche Flüchtlinge in die Wohnung einziehen.

Wenn Sie aber Freunde oder Verwandte aus der Ukraine aufnehmen, dann können sie das natürlich auch tun. Das ist dann in der Regel kein Mietverhältnis. Sollte es nötig sein, können Sie beantragen, dass die Behörde für beispielsweise die Nebenkosten aufkommt.

4. Welche Besonderheiten muss ich beachten, wenn es sich um Kinder handelt, die ohne ihre Eltern hier ankommen?

Unbegleitete minderjährige Kinder oder Jugendliche sind schutzbedürftig. Deshalb dürfen sie allein nicht aufgenommen werden. Um diese Kinder und Jugendlichen kümmert sich das Jugendamt. Kinder, die mit Verwandten kommen, können natürlich gemeinsam mit denen untergebracht werden. Nach der Registrierung, also nach spätestens 90 Tagen, sind sie hier dann auch schulpflichtig.

5. Gibt es finanzielle Unterstützung von meiner Kommune oder vom Staat?

Sofern Menschen aus der Ukraine in Privatwohnungen unterkommen und dort Miete zahlen oder sich an den Nebenkosten beteiligen sollen, hilft ihnen dabei der Staat. Beantragt werden muss das bei der Ausländerbehörde bzw. dem Sozialamt. Die Landesregierung hatte gestern mitgeteilt, dass sie den Kommunen unter anderem dafür 20 Millionen Euro zur Verfügung stellt.

6. Was ist mit einer Krankenversicherung oder Ähnlichem?

Die ukrainischen Geflüchteten sind nicht regulär in der Krankenversicherung in Deutschland. Aber im Krankheitsfall gilt das Gleiche wie für Asylbewerber. Sie können sich ärztlich behandeln lassen - wenn es sein muss, auch stationär. Was vom Staat nicht bezahlt wird, ist so etwas wie eine private Haftpflichtversicherung.

7. Wo informiert das Land Rheinland-Pfalz?

Das Land Rheinland-Pfalz hat seine zentrale Plattform mit Informationen zur Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge gestartet. Die Webseite richte sich sowohl an die Geflüchteten selbst als auch an alle, die Hilfe für sie organisierten und koordinierten, teilte die Landesregierung mit. Unter www.ukraine.rlp.de gibt es unter anderem rechtliche Informationen rund um den Aufenthalt, daneben auch Hilfestellung bei der Anmeldung in Kita und Schule sowie zur Arbeitserlaubnis. Helfer fänden zudem Informationen, wie etwa Wohnraum zur Verfügung gestellt werden könne. Viele Inhalte der Seite seien in ukrainischer und russischer Sprache verfügbar.

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