Als "engster Familienkreis" werden im Beschluss von Bund und Ländern folgende Personen auch ganz genau definiert:
- Ehe- oder Lebenspartner und Partner nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften,
- Verwandte in gerader Linie: Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Kinder von Geschwistern und deren Haushaltsangehörige.
Hinzu kommen unbegrenzt viele Kinder unter 14 Jahren.
Das heißt, dass etwa ein Elternpaar mit drei Kindern unter 14 Jahren wiederum vier erwachsene Verwandte einladen kann - zum Beispiel beide Großelternpaare, nicht jedoch vier erwachsene Freunde, die in keinem direktem verwandtschaftlichen Verhältnis zu den Gastgebern stehen.
Schwierigkeiten ergeben sich bereits dann, wenn die drei Kinder aus diesem Beispiel volljährig sind und schon außer Haus leben: Sie dürften zwar ihre Eltern (als gastgebender Haushalt) an Weihnachten besuchen. Aber in diesem Fall dürfte nur eine weitere (und damit vierte außerhalb des Gastgeberhausstands lebende) erwachsene Person mitfeiern - zum Beispiel einer der Partner der Kinder oder ein Großelternteil (Hausstand plus vier Erwachsene aus dem engsten Familienkreis).

Regelung als Kompromiss
Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird im Beschluss außerdem "eindrücklich" an die Bürger appelliert, Kontakte in der Woche vor dem Familienzusammentreffen auf "ein absolutes Minimum" zu reduzieren.
Viele Menschen hoffen auf die Möglichkeit, einen Schnelltest zu machen, um ganz auf Nummer sicher zu gehen - doch das ist nicht so einfach, wie gedacht, erklärt Ulrike Till aus der SWR-Wissenschaftsredaktion: "In Deutschland dürfen Tests auf akute Corona-Infektion nur von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden. Heimtests für Laien sind bei uns nicht erlaubt." Das läge unter anderem daran, dass man auch für die schnellen Corona-Antigen-Tests einen Abstrich aus dem Rachen braucht. "Nur wenn man da tief genug stochert, ist die Probe hinterher aussagekräftig."
Kritik an Regelung
Die rheinland-pfälzische Landesregierung empfiehlt stattdessen, vor dem Weihnachtsfest eine "Schutzwoche" einzulegen und Kontakte zuvor auf ein "absolutes Minimum" zu reduzieren. "Niemand will und muss die Weihnachtsfeiertage einsam und alleine verbringen. Und ich glaube, dass jeder nochmals genau prüfen sollte, welches Risiko von Familienfeiern ausgehen kann", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
Die Form der Lockerung, insbesondere ihr Wortlaut, wurde nicht ausschließlich positiv aufgenommen. Nicht nur, dass theoretisch unbegrenzt viele Kinder unter 14 Jahren teilnehmen können - kritisiert wird auch, dass die Regelung zwar konventionellen Familien entgegenkommt, aber weniger Rücksicht auf Menschen nimmt, die nicht in dieses Konzept passen, etwa Singles oder Personen ohne Kontakt zu ihrer Herkunftsfamilie.
Aber alleine Weihnachten verbringen muss trotzdem theoretisch niemand. Wer mit Freunden Weihnachten feiert, für den gilt nämlich stattdessen die allgemeine Regel: insgesamt maximal zwei Hausstände, nicht mehr als fünf Personen über 14 Jahren.
Wie auch immer gefeiert wird: Familienangehörige oder Freunde, die zu Gast sind, können vom 24. bis zum 26. Dezember auch in der Zeit der abendlich-nächtlichen Ausgangssperre - sofern im entsprechenden Ort eine gilt - die Wohnung verlassen. Baden-Württemberg gilt diese Ausgangssperre aktuell landesweit, in Rheinland-Pfalz haben bislang nur einige Kommunen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Gottesdienste mit Auflagen möglich
Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind dann gestattet, wenn die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Dabei gilt neben dem Mindestabstand von 1,5 Meter Maskenpflicht - und auch Weihnachtslieder dürfen dieses Jahr nicht gemeinsam gesungen werden, um der Verbreitung des Virus durch Aerosole entgegenzuwirken.
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