Experten und Politiker rechnen damit, dass Gas zur Mangelware wird. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) rechnet mit einer Kostenexplosion für Verbraucher. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb)

Verbrauchern droht Kostenexplosion

Wieso Sie Geld für Gas zurücklegen sollten und was Sie sonst noch tun können

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Experten und Politiker fürchten, dass Gas zur Mangelware wird. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) rechnet mit einer Kostenexplosion für Verbraucher. Das können Sie tun.

Mehr als jeder Zweite in Rheinland-Pfalz heizt mit Erdgas. Als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind die Gaspreise jedoch stark gestiegen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gab es schon viele Preiserhöhungen. Doch das scheint erst der Anfang zu sein.

Denn Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf einen teuren Winter einstellen. Bundeswirtschaftsminister Habeck rechnet beim Gas mit einer deutlichen Kostenexplosion im Herbst und Winter.

Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller riet Bürgern mit Gasheizungen, Geld zurückzulegen. Auch Mieterbünde raten Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern, schon jetzt Rücklagen zu bilden, um für hohe Nachzahlungen gewappnet zu sein.

Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengefasst:

Wie viel Geld sollte ich für meine Gasrechnung zurücklegen?

Die Kosten für Gas sollen laut Bundeswirtschaftsminister Habeck pro Jahr im vierstelligen Bereich pro Haushalt liegen. Mieterbünde empfehlen, sich bei den Rücklagen an der Nebenkostenabrechnung aus dem Vorjahr zu orientieren und bei den Heizkosten etwa 30 Prozent aufzuschlagen. Von dieser Summe sollten Mieterinnen und Mieter, wenn möglich, mindestens zehn Prozent monatlich auf die Seite legen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt sogar, mindestens den gleichen Betrag, den man jetzt als monatlichen Abschlag an den Gasversorger zahlt, zur Seite zu legen, so dass man bei einer hohen Nachzahlung gerüstet ist.

Was, wenn ich kein Geld für Gas zurücklegen kann?

  • Heizkostenzuschuss für Geringverdiener: Der Bundestag beschloss Mitte März eine Unterstützung für Wohngeldbezieherinnen und -bezieher sowie viele Studierende und Auszubildende. Das Geld soll einmalig im Sommer ausgezahlt werden und möglichst auf dem Konto sein, bevor die Nebenkostenabrechnung beglichen werden muss. Wohngeldbezieher, die alleine leben, sollen 270 Euro erhalten. Zwei-Personen-Haushalte bekommen 350 Euro, für jeden weiteren Mitbewohner gibt es noch einmal 70 Euro mehr. Studenten mit Bafög, Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe erhalten pauschal 230 Euro.
  • Unternehmen kontaktieren: Bei Zahlungsproblemen sollten Verbraucher und Verbraucherinnen früh genug das Unternehmen kontaktieren und Lösungsvorschläge wie Stundungen oder Ratenzahlungen vereinbaren. Schon ab 100 Euro Zahlungsrückstand kann die Versorgung mit Gas oder Strom eingestellt werden. Die Sperrung und die Entsperrung kosten zusätzlich rund 200 Euro.
  • Darlehen für Nebenkosten: Wer Sozialleistungen bekommt, kann ein Darlehen für Nebenkosten beantragen. Betroffene sollten prüfen, ob ihnen Wohngeld oder ein Nebenkosten-Zuschuss zustehen.
  • Verbrauch abfragen: Per Mail können Verbraucherinnen und Verbraucher einmal im Monat ihre Zählerstände übermitteln und fragen, ob der Abschlag zum Verbrauch passt.

Wie kann ich Gas sparen?

  • Fenster und Türen dicht halten: Undichte Außentüren und Fenster vergrößern Wärmeverluste in Haus und Wohnung. Bei Haus- und Wohnungstüren kann meist nachträglich ein Dichtprofil leicht angebracht werden, um Heizverluste zu minimieren.
  • Heizkörper freihalten: Heizkörper sollten nicht mit Vorhängen oder Möbeln verdeckt werden. Die Heizenergie kann sonst nicht voll ausgenutzt werden. Eine einfache Regel lautet, dass jeder Heizkörper gut zu sehen sein sollte, damit die Raumluft ihn ungehindert umströmen kann. Außerdem sollten die Heizkörper sauber gehalten werden, da Staubablagerungen die Heizleistung mindern.
  • Heizkörper entlüften: Wenn Heizkörper nicht im vollen Umfang warm werden oder gluckernde Geräusche zu hören sind, sollte die Heizung entlüftet werden.
  • Heizanlage steuern: Eine zugeschnittene Zeitsteuerung der Anlage ist energiesparend. Meist können Absenkungszeiten programmiert werden. Eine der bekanntesten ist hier die sogenannte Nachtabsenkung. Bei längerer Abwesenheit über den Tag macht die Tagesabsenkung Sinn. Je schlechter ein Haus gedämmt ist, umso größer ist hierbei das Einsparpotenzial.
  • Thermostat an der Heizung: Ein Thermostatventil lässt nur so lange heißes Wasser durch einen Heizkörper fließen, bis die Wunschtemperatur erreicht ist.
  • Raumtemperatur anpassen: Räume müssen nicht überall gleich warm sein. In der Küche genügen 18 bis 20 Grad Celsius, im Bad maximal 23 Grad. Im Wohnzimmer reichen 20 bis 22 Grad und im Schlafzimmer 16 bis 18 Grad Celsius aus.
Räume müssen nicht überall gleich warm sein. In der Küche genügen 18 bis 20 Grad Celsius, im Bad maximal 23 Grad. Im Wohnzimmer reichen 20 bis 22 Grad und im Schlafzimmer 16 bis 18 Grad Celsius aus. (Foto: SWR)


  • Kleidung anpassen: Wenn es kühler wird, sollte man die Kleidung den Temperaturen anpassen. Auch Teppiche sorgen für warme Füße.
  • Klassische Stromheizgeräte vermeiden: Stromheizgeräte (Heizlüfter und Radiatoren) sollten nur im Notfall eingesetzt werden - falls es zum Beispiel zu einer Gassperre kommen sollte. Noch ist das Heizen mit Gas günstiger als mit Strom.

Sollte ich auf eine Gasheizung verzichten und umrüsten?

Die Verbraucherzentrale rät dazu, sich über alternative Energieträger beim Heizen zu informieren. Die Alternativen hängen jedoch davon ab, wie gut das Haus gedämmt ist, wie groß die Heizfläche ist und wie viele Menschen im Haus wohnen.

  • Solaranlage: Eine thermische Solaranlage ist für Haushalte mit mehr als vier Personen wirtschaftlich. Allerdings würde sie nur 15 bis 20 Prozent durch Sonnenenergie ersetzen.
  • Holzpellets: Für das Heizen mit Holzpellets ist ein Lagerraum zum Zwischenlagern der Pellets nötig. Ob ein Holzpelletkessel finanziell Sinn macht, ist abhängig davon, wie alt die Gasheizung ist und ob eventuell ohnehin ein Wechsel des Gaskessels bevorsteht.
  • Wärmepumpe: Eine Wärmepumpe lohnt sich, wenn die Randbedingungen des Hauses passen - also die Heizflächen so groß sind, dass die Vorlauftemperatur der Heizung maximal 50 Grad beträgt und der Strom für die Wärmepumpe bestenfalls aus erneuerbaren Energien kommt. Wenn die alten Heizkörper ausreichend sind, um mit einer niedrigen Vorlauftemperatur auszukommen, ist der Aufwand für die Umrüstung überschaubar.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet für Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer eine Auswertung mit direktem Vergleich und den Gesamtkosten an. Dazu muss nur ein Erfassungsbogen ausgefüllt werden.

Kann ich meinen Vermieter zwingen, die Gasheizung auszutauschen?

Grundsätzlich sind Vermieter für eine ordnungsgemäße Beheizung der Wohnung verantwortlich. Werden bestimmte Temperaturen nicht erreicht oder fällt die Heizungsanlage immer wieder aus, muss der Eigentümer die Anlage instandsetzen. Ob er dann eine neue Heizung einbaut oder die Heizung reparieren lässt, bleibt ihm überlassen. Grundsätzlich hat der Mieter keinen Modernisierungsanspruch (BGH, Urteil vom 18.12.2013, Az. XII ZR 80/12). Hier hilft nur gutes Zureden.

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SWR