Umwelt-Staatssekretär Erwin Manz (Grüne) sagte dem SWR, das Ministerium werde bis auf Weiteres keine Werbeanzeigen mehr bei Facebook schalten. "Wir sind da wirklich vorsichtiger geworden", räumte Manz ein. Eine Arbeitsgruppe solle die Social Media Aktivitäten des Ministeriums "gänzlich auf den Prüfstand stellen". Auch das sogenannte Microtargeting, also das Adressieren von Werbeanzeigen an bestimmte Zielgruppen. Vom Ministerium heißt es nun: Die "Zielgruppenauswahl bei Facebook war ein Fehler".
Juristen sehen Werbemethode als Verstoß gegen die Verfassung
Das ist eigentlich ein übliches Verfahren, um Nutzer zu erreichen, die beispielsweise Interesse an Natur- und Klimaschutz haben. Das grün-geführte Ministerium hatte Anzeigen jedoch auch gezielt an Nutzerinnen und Nutzer gerichtet, die sich für die Partei der Grünen interessieren. SWR-Recherchen hatten ergeben, dass dies drei Jahre lang gängige Praxis war. Erst kürzlich wurde dies beendet. Rechtsexperten halten diese Werbemethode des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums für verfassungswidrig.
SWR-Recherche: Ministerium schaltete solche Werbung seit 2018
Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hatte kurz vor der Bundestagswahl Ende September aufgedeckt, dass das rheinland-pfälzische Umweltministerium in einem Fall einen Werbepost an Grünen-Interessierte ausgespielt hat.
SWR-Recherchen zeigen: Das war kein Einzelfall, sondern es war gängige Praxis seit September 2018, also seit drei Jahren. Das Ministerium räumt ein: Nur in Ausnahmefällen wurde das Zielgruppenmerkmal "Interessiert an der Partei Bündnis90/Die Grünen" bei Facebook-Werbeposts nicht genutzt.

In den vergangenen drei Jahren seien rund 130 Facebook-Anzeigen dieser Art geschaltet worden, was ungefähr 9.400 Euro gekostet habe. Die Praxis begann unter der grünen Ministerin Ulrike Höfken und ging auch unter ihrer Nachfolgerin Spiegel bis vor Kurzem weiter.
Ministerium reagiert erstmals nach Böhmermann-Sendung
Das Ministerium beendete das gezielte Ansteuern von Grünen-Interessierten sehr schnell, nachdem dies bekannt geworden war. Nicht mal 24 Stunden nach Böhmermanns Sendung hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums am 25.09.2021 - also einen Tag vor der Bundestagswahl - an den SWR:
Die Kritik an dieser Praxis ist berechtigt. Daher haben wir sie nach dem Hinweis sofort abgestellt und sichergestellt, dass eine solche Zielgruppenauswahl künftig nicht mehr erfolgt.
Werbung an grüne Zielgruppe ausgespielt Spiegel-Ministerium ändert Werbepraxis nach Böhmermann-Kritik
Das grün-geführte Umweltministerium in Rheinland-Pfalz ist von Satiriker Jan Böhmermann für seine Werbepraxis bei Facebook kritisiert worden. Jetzt ändert es sein Vorgehen.
Dass die Sache hochproblematisch sein könnte, scheint den Verantwortlichen im rheinland-pfälzischen Umweltministerium sofort klar geworden zu sein. In Wahlkampfzeiten sind Behörden noch einmal stärker als sonst zur Neutralität verpflichtet. Den Vorwurf der verbotenen Parteienwerbung weist das Ministerium in einer weiteren schriftlichen Stellungnahme, vom 1.10.2021 an den SWR, aber zurück:
Parteienwerbung hat nicht stattgefunden. Die Facebook-Beiträge beinhalteten keine Werbung für Parteien.
Rechtsprofessorin: Die Werbepraxis ist illegal
Je nach Inhalt der Werbung könnte aus Sicht von führenden Juristen auch der Vorwurf der illegalen Parteispende im Raum stehen. Aber selbst die üblichen Botschaften des Ministeriums zu den Luchsen im Pfälzerwald oder zum Ökolandbau gelten Juristen zufolge als problematisch, wenn sie vom
grün-geführten Ministerium gezielt an die Parteiklientel der Grünen gerichtet werden. Die Rechtsprofessorin und Expertin für Parteienrecht an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität, Sophie Schönberger, äußert sich auf SWR-Anfrage unmissverständlich:
Es handelt sich auf alle Fälle um eine illegale Praxis. Staatliche Öffentlichkeitsarbeit muss parteipolitisch neutral sein - auch im Bezug auf den Adressatenkreis.
Dies beruhe letztlich auf dem Demokratieprinzip im Grundgesetz. Schönberger sagt zudem, staatliche Öffentlichkeitsarbeit sei nur zulässig, wenn sie insgesamt dazu diene, das Vertrauen der Bürger in die Demokratie, den Staat und seine Institutionen zu stärken: "Wenn man bewusst die Zielgruppen der Werbung nach Parteipräferenz aussucht, wird jedenfalls gegen diese Anforderung verstoßen, da Bürger gezielt nur nach Parteipräferenz angesprochen werden sollen."
"Teil des Wahlkampfteams ihrer Behördenleiterin"
Auch in den Wochen vor der Bundestagswahl hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium regelmäßig Facebook-Anzeigen geschaltet und über das sogenannte Microtargeting auch an Grünen-Interessierte ausspielen lassen. Aus Sicht der Juristin Diana zu Hohenlohe ist das als Verfassungsbruch zu sehen. Die Professorin für Öffentliches Recht an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien verweist darauf, dass in Wahlkampfzeiten die Neutralitätspflicht für Behörden sogar verstärkt gelte:
Eine Behörde, die im Wahlkampf mittels Microtargeting bestimmte Personen auf Facebook mit politischer Werbung adressiert, geriert sich als Teil des Wahlkampfteams ihrer Behördenleiterin. Das ist verfassungsrechtlich nicht erlaubt (…).
"Ministerium wurde für parteipolitische Interessen instrumentalisiert"
Die Rechtsprofessorin bilanziert auch mit Blick auf den langen Zeitraum von drei Jahren, in denen das Zielgruppenmerkmal "Interessiert an Partei Bündnis90/Die Grünen" genutzt wurde: "Das Verhalten offenbart ein bedenkliches Verständnis der Behördenleitung von der Funktion und den Aufgaben des anvertrauten Verwaltungsapparats. Hier wurde das Ministerium, das ausweislich seines Namens zur Erfüllung wichtiger Agenden in den Bereichen Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität und damit im Allgemeininteresse eingerichtet wurde, über Jahre für parteipolitische Zwecke instrumentalisiert".
Staatsrechtler schließt Organklagen nicht aus
Auch der Staats- und Verwaltungsrechtler Professor Jörn Ipsen sieht einen Verstoß gegen das Grundgesetz, der Folgen haben könnte. Als Maßnahmen des Rechtsschutzes kämen Organklagen - auch von politischen Parteien - in Betracht, gegebenenfalls auch zum Landesverfassungsgericht. Dem SWR sagte der ehemalige Präsident des niedersächsischen Staatsgerichtshofs:
Die Kontakte eines Ministeriums ausschließlich mit einer der Leitung nahestehenden Klientel ist keine Öffentlichkeitsarbeit, sondern gezielte Wahlbeeinflussung.
Laut Ipsen kommt auch ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz in Betracht: Bevorzugung wegen politischer Anschauungen.
Facebookposts an grüne Zielgruppe ausgespielt Kommentar zur Werbe-Praxis des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums
Das grün geführte Umweltministerium in rheinland-Pfalz hat seit 2018 Facebook-Werbung gezielt an die Gruppe "Interessiert an Bündnis 90/Die Grünen" gerichtet und damit eine illegale Werbepraxis betrieben, so Rechtsexperten. Mathias Zahn von der SWR Landespolitik kommentiert:
Keine weiteren Fälle in der Landesregierung Rheinland-Pfalz bekannt
Das Umweltministerium gibt sich selbstkritisch was das Ansteuern der Zielgruppe "Interessiert an Bündnis90/Die Grünen" über den langen Zeitraum angeht. Das Zielgruppenmerkmal sei 2018 von Facebook vorgeschlagen und damals "ohne es kritisch zu hinterfragen" in die Zielgruppenauswahl mit aufgenommen worden.
Das Umweltministerium ist nach einer SWR-Umfrage das einzige Ministerium in der Landesregierung, dass so gehandelt hat. Staatskanzlei, Sozial- und Wissenschaftsministerium spielen Werbeposts zwar ebenfalls an bestimmte Zielgruppen aus, nach eigenen Angaben aber nicht an Partei-Interessierte. Die restlichen Ministerien geben an, keine Werbeanzeigen auf ihrem Facebook-Account zu schalten oder keinen Facebook-Account zu betreiben.