Zwar hat es in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Tagen vereinzelt wieder geregnet, doch waren die letzten Wochen deutlich zu trocken. Wie schon im Mai gibt der Deutsche Wetterdienst (DWD) auch für den Monat Juni die Bilanz aus "zu warm, zu sonnig, zu trocken". Demnach ist in den vergangenen beiden Monaten nur circa 70 Prozent des sonst üblichen Niederschlags gefallen. Und die heißen Sommermonate stehen erst noch bevor.
Im hessischen Frankfurt hat die Umweltdezernentin auf die anhaltende Trockenheit reagiert und auf allen öffentlichen Plätzen ein Grillverbot erlassen - sogar an ausgewiesenen Grillstellen. Auch Shishas dürfen dort wegen ihrer glühenden Kohlen nicht mehr geraucht werden und es wird empfohlen, keine Grablichter zu entzünden.
Hier gelten in Rheinland-Pfalz Grillverbote
In den großen rheinland-pfälzischen Städten ist das Grillen fast überall nur an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt, doch sind Mainz, Koblenz, Kaiserslautern, Trier und Ludwigshafen in ihren Vorgaben teils etwas weniger restriktiv als die hessische Mainmetropole. Wir geben den Überblick:
- Diese Regeln gelten in Mainz
- So ist in Ludwigshafen das Grillen geregelt
- Das sind die Vorgaben in Koblenz
- Was in Kaiserslautern erlaubt ist
- Was Trier anders macht als die anderen Städte
In der Landeshauptstadt Mainz ist das Grillen auf ausgewiesenen Grillplätzen in den Parkanlagen derzeit noch erlaubt. Dazu gehören unter anderem ein Teil der Volksparkwiesen, die Holzschlepprampe hinter der Theodor-Heuss-Brücke oder verschiedene Grillhütten in den Stadtteilen. Nicht explizit erlaubt, aber geduldet, wird das Grillen im Bereich der Ingelheimer Auespitze und im Uferbereich des Winterhafens.
Die Stadt verweist im Zusammenhang mit offenen Feuer auch darauf, dass auf dem Waldfriedhof Mombach und dem Friedhof Gonsenheim zwischen dem 1. März und dem 14. Oktober ein Verbot von offenen Kerzen und Grablichtern gilt, da beide Friedhöfe direkt am Wald liegen. Lediglich "allseitig geschlossene, fest mit dem Boden oder dem Grab verbundene Behältnisse" wie fest installierte Grablaternen seien erlaubt. Eine Ausweitung des Verbots sei derzeit nicht geplant, heißt es von der Stadt.
Verstöße gegen Grillverbot können 5.000 Euro kosten
Auch in Ludwigshafen ist im Bereich der öffentlichen Flächen Grillen nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt laut Stadt insbesondere für den Stadtpark, das Maudacher Bruch und die anderen Landschaftsschutzgebiete. Verstöße gegen dieses Verbot können den Angaben nach mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Allerdings gebe es ausgewiesene Grillstellen mit bis zu 150 Sitzplätzen im Friedenspark, wo das Grillen im Freien erlaubt sei, so die Stadt. Das Rauchen von Shishas sei von dem Verbot nicht umfasst. Wasserpfeifen können also in Ludwigshafener Parks oder am Rheinufer auch bei Trockenheit angezündet werden. Ein Verbot offener Grablichter sei derzeit ebenfalls nicht geplant, heißt es auf SWR-Anfrage weiter.
Hohe Waldbrandgefahr im Südwesten von Rheinland-Pfalz
Auch Koblenz gestattet das öffentliche Grillen nur an dafür eingerichteten Feuerstellen. Gemeint sind etwa die Grillstellen am Rheinufer in Neuendorf. Derzeit werde aber - anders als in Frankfurt - nicht an ein Verbot an diesen Stellen gedacht. Auch ein Verbot von Shishas oder Grablichtern gebe es nicht.
Die Stadt Kaiserslautern reiht sich mit ihrer Gefahrenabwehrverordnung ein und verbietet "außerhalb besonders ausgewiesener Plätze zu grillen oder Feuer zu entzünden". Shisha-Kohlen zählen nach Angaben der Stadt ebenfalls als Feuer, das Rauchen in Parks ist also untersagt. Darüber hinaus gehende Verschärfungen oder Verbote von Grablichtern sind derzeit aber nicht geplant.
Hinsichtlich der derzeitigen Waldbrandgefahr in und um Kaiserslautern verweist die Stadt auf den Waldbrandgefahrenindex des DWD. Dieser stuft die Gefahr tagesaktuell für alle Regionen in Deutschland ein. Für Kaiserslautern liegt sie am Donnerstag zwar bei der mittleren Gefahrenstufe 3, doch ist die Karte in Teilen des Westens und Südwestens von Rheinland-Pfalz rot eingefärbt, was für eine hohe Waldbrandgefahr (Stufe 4) steht.
Trier: Grillen in Parks grundsätzlich erlaubt
Im Gegensatz zu den anderen Großstädten im Land ist das Grillen in Trier nicht grundsätzlich verboten, sondern mit Ausnahmen erlaubt. Auf freien Grünflächen darf also erstmal überall der Grill ausgepackt werden.
Ausgenommen sind in Trier aber beispielsweise Spiel- und Bolzplätzen sowie Zierflächen und der nördliche Teil des Palastgartens. Außerdem Voraussetzung: Es muss ein Grillgerät verwendet werden, das ein Ausbreiten des Feuers, Verbrennen oder Versengen des Untergrundes verhindert. Einweggrills und offenes Feuer sind also verboten.