Urteil Landgericht Trier

Steinewerfer aus Trier kommt in geschlossene Psychiatrie

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SWR

Im Februar dieses Jahres hat ein Trierer Fahrradfahrer Passanten mit Pflastersteinen beworfen und dabei einen 20-jährigen Fußgänger schwer verletzt. Dem Angeklagten wurde in einem psychiatrischen Gutachten eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie attestiert. Dieses Gutachten war nun ausschlaggebend für das Urteil, des Landgerichts Trier. Die Haftstrafe liegt bei vier Jahren und zehn Monaten. Der Mann wird in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht.

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