In einem ersten Schritt sollen dem Ausschuss bis zum 15. November alle Akten sowie die digitale Kommunikation bis zur Flutnacht am 14. Juli vorgelegt werden, sagte der Ausschussvorsitzende Martin Haller (SPD) nach der Sitzung.
Akten, elektronische Akten und Handykommunikation angefragt
Die Aufforderung zur Herausgabe der Unterlagen richte sich an alle Stellen, "soweit eine Rechtsaufsicht des Landes" bestehe, erklärte Haller. Bei Akten unter Bundesaufsicht werde der Bund gegebenenfalls um Amtshilfe gebeten werden müssen. Es gehe um Unterlagen in Ordnern, um elektronische Akten, aber auch um Handy-Kommunikation - "alles, was den Untersuchungsgegenstand erhellen kann".
Der zunächst ins Auge gefasste Untersuchungszeitraum "bis zur Flutnacht" werde nicht immer "trennscharf mit Uhrzeiten abzugrenzen sein", räumte Haller ein. Der "Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe" wolle so zügig und so gründlich wie möglich arbeiten - deshalb habe er sich für diese Priorisierung entschieden.
In dieser ersten, nicht-öffentlichen Sitzung wurde damit lediglich die Arbeit des Gremiums vorbereitet. Es gehe um Aufklärung über die Abläufe rund um die Flutnacht und um die politische Verantwortung. Der Obmann der CDU-Landtagsfraktion Gordon Schnieder sagte, es seien menschliche Fehler passiert. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob es bei der Flutkatastrophe Versäumnisse von Behörden gab und wer dafür verantwortlich ist.
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Ausschuss soll zügig arbeiten
"Die Menschen vor Ort erwarten zügige Antworten", so Haller. "Sie wachen morgens in der Katastrophe auf, leben in der Katastrophe und legen sich abends in der Katastrophe hin." Dennoch werde es bis zur ersten Zeugenaussage voraussichtlich einige Wochen dauern. Das Ende sei noch nicht absehbar, auch, weil ständig neue Akten entstünden.
Der rheinland-pfälzische Landtag hatte vergangene Woche mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU, AfD und Freien Wählern den Untersuchungsausschuss beschlossen. Die CDU-Fraktion hatte einen Antrag für den Ausschuss gestellt.
Auch politische Verantwortung spielt eine Rolle
Die Umstände der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz werden auch noch in einer Enquete-Kommission mit Experten aufgearbeitet. Ein Untersuchungsauschuss gilt allerdings als schärfstes Instrument des Parlaments. Das Gremium hat das Recht auf Vernehmung von Zeugen und Akteneinsicht.
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