Angestoßen hat den Prozess ein Autofahrer. Er hat erfolgreich gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt.
Manipuliertes Kennzeichen beschlagnahmt
Es war bei einer Verkehrskontrolle im Dezember 2020. Polizisten stellten - laut Gericht - bei einem Auto fest, dass die EU-Kennung des Kennzeichens mit schwarzer Folie abgeklebt war. Außerdem fehlte die Stempelplakette. Daraufhin wurde das Kennzeichen sichergestellt.
Aufbewahrungskosten von sieben Euro pro Tag
Etwa einen Monat später habe die zuständige Behörde den Besitzer des Autos angeschrieben. In diesem Schreiben sei er aufgefordert worden, der Behörde mitzuteilen, ob er damit einverstanden sei, dass das Autokennzeichen entsorgt werde. Außerdem sei er informiert worden, dass er pro Tag eine sogenannte Verwahrungsgebühr von sieben Euro zahlen müsse, wenn das Kennzeichen weiter aufbewahrt werde.
2.331 Euro-Rechnung
Auf dieses Schreiben hat der Mann laut Gericht nicht reagiert. Im Dezember 2021 - also ein Jahr später - teilte die Behörde mit, dass das Kfz-Zeichen entsorgt werde. Für insgesamt 333 Tage, in denen das Kennzeichen von der Behörde aufbewahrt wurde, erhielt der Autofahrer eine Rechnung von 2.331 Euro.
Weil er angab, das erste Schreiben nicht erhalten zu haben, klagte er nach erfolglosem Widerspruchsverfahren gegen den Gebührenbescheid.
Verwaltungsgericht gab Kläger Recht
Das Verwaltungsgericht Trier gab dem Kläger jetzt recht. Begründung: Eine Behörde dürfe Gebühren fürs Aufbewahren erheben, in diesem Fall sei die Höhe der Gebühren aber unverhältnismäßig.