Der Angeklagte vor der Urteilsverkündung beim Prozess zur Amokfahrt in Trier (Foto: SWR)

Schreiben des Generalbundesanwalts

Prozess um Trierer Amokfahrt könnte in Teilen neu aufgerollt werden

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Der Prozess um die Trierer Amokfahrt muss möglicherweise in Teilen neu aufgerollt werden. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat beantragt, das Verfahren an eine andere Kammer des Trierer Landgerichtes zurückzuverweisen.

Das Schreiben ging am Dienstag bei den Prozessbeteiligten ein und konnte vom SWR eingesehen werden. Der Amokfahrer war im August 2022 vom Landgericht wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zugleich wurde die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik angeordnet.

Wahn allein erklärt keine verminderte Schuldfähigkeit

Die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik sieht der Generalbundesanwalt nicht ausreichend begründet. Im Prozess sei nicht hinreichend geklärt worden, ob der Verurteilte bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei.

Nur weil der Amokfahrer unter einer wahnhaften Störung leide, sei er noch nicht automatisch vermindert schuldfähig. Nur dann ist aber die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik möglich.

Amokfahrer traf Vorbereitungen und plante die Tat

Um vermindert schuldfähig zu sein, müsse der Amokfahrer bei der Tat vielmehr wegen der Wahnvorstellungen in seiner Einsichts- und Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen sein. Genau dem widerspreche aber der Umstand, dass er die Tat laut Gericht geplant und auch Vorbereitungen getroffen hatte.

Der Trierer Strafrechtler und Revisionsexperte Mohammed El Ghazi vermutet, dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, ob der Prozess neu aufgerollt wird, in drei Monaten vorliegen könnte.

Der Verteidiger des Angeklagten teilte mit, dass er jetzt keine Stellungnahme abgebe. Er wolle die Entscheidung des BGH abwarten. Auch die Staatsanwaltschaft Trier, die ebenfalls für die Einweisung des Angeklagten in eine forensische Klinik war, will die Entscheidung des Bundesgerichtshofs abwarten und sich vorher nicht äußern. Der Anwalt eines Nebenklägers, der durch die Amokfahrt Angehörige verloren hat, sagte, es sei für seinen Mandanten sehr schwer. Es komme jetzt alles wieder hoch und es sei nicht möglich, etwas zur Ruhe zu kommen.  

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