Im Prozess um einen schweren Raub mit Todesfolge hat das Landgericht Bad Kreuznach zwei Angeklagte wegen Unterschlagung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der 43-jährige Angeklagte erhielt wegen Unterschlagung und vorsätzlichen Vollrauschs eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Das Strafmaß erklärte das Gericht mit der Tatsache, dass der Mann bei der Tat stark alkoholisiert gewesen war und sein Verhalten nicht mehr steuern konnte.
Urteil lautet auf "Vorsätzlichen Vollrausch"
Seine Strafe habe der 43-Jährige deshalb nicht wegen Totschlags sondern wegen "vorsätzlichen Vollrauschs" erhalten. Kurz nach der Tat waren bei ihm 3,2 Promille festgestellt worden. Das Landgericht ging deshalb zugunsten des Angeklagten von einer Schuldunfähigkeit des 43-jährigen aus. Das Gericht sieht diese Strafe vor, wenn sich eine Person vorsätzlich in einen Rausch versetzt und dann eine Straftat begeht. Der Mann soll außerdem in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.
Mitangeklagter wegen Unterschlagung verurteilt
Einem 49-jährigen Mitangeklagten konnte das Gericht dagegen keine Verbindung zur Tat nachweisen. Er wurde wegen Unterschlagung zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er am Tag nach der Tat zusammen mit dem anderen Angeklagten Wertsachen des Opfers gestohlen hatte, darunter Schmuck und ein Handy.
Polizei fand Opfer in Mehrfamilienhaus
Das Opfer, ein 57 - jähriger Mann, war kurz nach Weihnachten 2021 tot auf einem Sofa in seiner Wohnung gefunden worden. Damals hatte ein Nachbar die Polizei informiert, nachdem er längere Zeit nichts von dem Mann gehört hatte. Etwa einen Monat später hatte die Polizei die beiden Männer in Birkenfeld und Bayern festgenommen.