Landgericht Trier: 6 Jahre und neun Monate Jugendstrafe

Mann wegen Totschlags und schwerer Misshandlung eines Kleinkindes verurteilt

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Der Angeklagte hatte im Prozess gestanden, dass er den zweijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin mit der Faust gegen den Kopf geschlagen und geschüttelt hatte. In der Folge starb das Kind.

Beim letzten Prozesstag am Freitag gab es dramatische Momente, weil neben einer Ärztin auch die Mutter und der leibliche Vater aussagten. Die Verhandlung musste außerdem unterbrochen werden, nachdem eine Schöffin in Tränen ausgebrochen war.

Gericht: Bei Strafe geht es nicht um Rache

Der Richter verurteilte den 20-jährigen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Der Mann hatte auf das Kind seiner Lebensgefährtin aufpassen sollen. Durch Schläge und Schütteln erlitt der zweijährige Junge eine Hirnschwellung und starb mehrere Wochen später im Krankenhaus.

Bei der Urteilsverkündung betonte der Richter, dass es in einem demokratischen Rechtsstaat bei der Strafe nicht um Rache gehe.

Kein Urteil dieser Welt kann dieses Leid der Eltern beseitigen.

Beim Jugendstrafrecht gehe es darum, erzieherisch auf den Angeklagten einzuwirken, damit er in Zukunft keine Straftaten mehr begehe. "Kein Urteil dieser Welt kann dieses Leid der Eltern beseitigen", sagte Richter Günther Köhler.

Angeklagter war überfordert, aber auch grob gewalttätig

Das Gericht wandte nach eigenen Aussagen das Jugendstrafrecht an, weil der Angeklagte in seiner Entwicklung verzögert sei. Jahrelang hat er, so der Richter, Cannabis konsumiert. Er sei kindlich und nicht in der Lage, selbstständig zu leben.

Angeklagter hatte selbst den Krankenwagen gerufen

Für den Angeklagten sprach, so das Gericht, dass er nicht vorbestraft ist. Die Tat sei spontan passiert und nicht mit Absicht. Auslöser war nach Ansicht des Gerichts, dass der Angeklagte überfordert war, als er auf das Kind aufpassen sollte. Er rief nach der Tat den Rettungswagen und legte vor Gericht ein Geständnis ab.

Auf der anderen Seite hat der Angeklagte laut Gericht ein wehrloses Kind grob geschlagen. Das sei Totschlag und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Eltern litten noch immer unter den Folgen der Tat.

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