Weitere sechs Angeklagte erhielten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten. Den achten Beschuldigten verurteilten die Trierer Richter zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Alle Angeklagten bildeten zusammen eine kriminelle Vereinigung, so das Urteil. Zu den Kunden des illegalen Serverzentrums in einem ehemaligen Bundeswehrbunker sollen unter anderem auch die Betreiber der inzwischen abgeschalteten großen Darknetmarktplätze "Wall Street Market" und "Fraudsters" gehört haben. Demnach ging es um insgesamt beinahe 250.000 Taten, wobei es sich in den meisten Fällen um Drogendelikte handelte.
"Wall Street Market" war 2019 in einer internationalen Operation von deutschen und US-Behörden geschlossen worden. Er galt zum damaligen Zeitpunkt als der weltweit zweitgrößte illegale Marktplatz im Darknet. Wenige Monate später wurde auch der sogenannte Cyberbunker ausgehoben. Von dem Bunker aus soll ferner unter anderem im November 2016 ein groß angelegter Angriff auf Router der Deutschen Telekom gesteuert worden sein.
Wussten die Angeklagten von den illegalen Machenschaften ihrer Kunden auf den Servern im Bunker? Haben sie ihren Kunden dabei geholfen, Straftaten zu begehen? Kamen die Angeklagten zusammen, um diese Geschäfte zu schützen und damit Geld zu verdienen? Das waren die zentralen Fragen des Prozesses.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz beantwortete diese Fragen mit "ja.". Sie ging davon aus, dass die Angeklagten wussten, dass illegale Inhalte auf ihren Servern gespeichert waren. Das Gericht folgte dem in seinem Urteil. Für die Verteidiger aber ist das nicht erwiesen. Sie forderten Freisprüche oder Bewährungsstrafen für ihre Mandanten.
Mutmaßlicher Kopf der Bande Herman X. bestreitet Vorwürfe
Der mutmaßliche Kopf der Bande war Herman X., ein 62-jähriger Niederländer. Er soll die Gruppe im Bunker geführt haben. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft war er der Chef und traf die Entscheidungen. Oberstaatsanwalt Jörg Angerer forderte in seinem Plädoyer deswegen siebeneinhalb Jahre Haft für X. Das Gericht blieb mit seiner Strafe unterhalb dieser Forderung. X. hatte in seinen letzten Worten vor Ende der Verhandlung gesagt, dass er von nichts wusste und keine illegalen Absichten hatte.
Die ehemalige Lebensgefährtin sowie die beiden Söhne des Hauptangeklagten saßen auch auf der Anklagebank im Landgericht Trier. Sie sollen ebenfalls Teil der Bande im Cyberbunker gewesen sein.

Manager des Cyberbunkers hat ausgesagt
Ebenfalls angeklagt war Michiel R., der sogenannte Manager des Bunkers. Er hatte bereits zu Prozessbeginn ausführlich über die Geschehnisse im Bunker berichtet. R. hatte in seiner Aussage berichtet, wie es im Bunker zuging.
Dazu zählten Geschichten über einen besoffenen Koch, über ein unordentliches Zimmer und sonstige Streitigkeiten der Angeklagten untereinander. Michiel R. war einer der wenigen Angeklagten, der vor Prozessende auf freiem Fuß war.
Ermittlungen liefen über Jahre
Am 26. September 2019 schlug die Polizei zu. Nach rund vier Jahren Ermittlung durchkämmen 766 Einsatzkräfte den "Cyberbunker", einen alten Nato-Bunker oberhalb der Mosel bei Traben-Trarbach. Sie inspizieren das 13 Hektar große Areal, steigen mehrere Stockwerke in den Betonkoloss hinab. Die Verdächtigen, die sonst rund um die Uhr hier arbeiten, wurden vorher durch eine List in eine Gaststätte gelockt.
400 Rechner im Cyberbunker sichergestellt
Im zweiten Untergeschoss des Bunkers stellten die Ermittler mehr als 400 Rechner sicher, auf denen wiederum hunderte virtueller Server eingerichtet waren. Der "Cyberbunker" ist bis dato nicht nur eines der größten Rechenzentren seiner Art - es ist auch der Beginn eines technischen und juristischen Kraftaktes, der Ermittler, Informatiker und die Staatsanwaltschaft herausfordert.
Die Herausforderung wird den Ermittlern schon kurz nach dem Zugriff im Bunker bewusst. Drei Monate verbringen Technikexperten dort, um die Daten auf den Rechnern zu sichern. Dafür erstellen sie "forensische Kopien". Mit spezieller Software können sie dann darin nach bestimmten Inhalten suchen, etwa nach gehosteten Webseiten, E-Mails und Fotos.

Oberstaatsanwalt sieht "juristisches Neuland"
Mit der Verurteilung wurde wohl ein Präzedenzfall geschaffen. "Das Verfahren ist juristisches Neuland", sagt Oberstaatsanwalt Jörg Angerer. Für das Betreiben von Rechenzentren für illegale Plattformen gebe es schließlich keinen eigenen Tatbestand.
Gut möglich, dass das Urteil nicht rechtskräftig wird, also keine entgültige Entscheidung fällt. "Ich gehe davon aus, dass Rechtsmittel eingelegt werden", sagt Angerer, "und dass sich dann noch der Bundesgerichtshof mit dem Cyberbunker befasst".