Urteil im Prozess um die tote Ukrainerin in einem Hotel in Trier (Foto: SWR)

Urteil am Landgericht Trier

Tote Ukrainerin in Hotel: Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes

Stand

Der Fall der Ukrainerin, die in einem Hotel getötet wurde, hatte für Aufsehen gesorgt. Das Gericht hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Die Richterin sagte bei der Urteilsverkündung: "Er wollte den Tod der Frau" und weiter: "Er hat nichts dem Zufall überlassen." Für eine Tat im Affekt spreche nichts in diesem Fall. Es habe auch keinerlei Anzeichen gegeben, dass es vorher zu einem Streit gekommen war. Das Gericht hält den Mann für voll schuldfähig, sieht aber keine besondere Schwere der Schuld.

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Das wurde in den Plädoyers gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert, weil sie das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sieht. "Das Opfer hatte keine Chance, auf den Angriff zu reagieren", hieß es von Seiten der Anklage. Das sah auch das Gericht so: Der Ukrainer habe die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau ausgenutzt. "Das Opfer war völlig überrascht", so die Vorsitzende Richterin.

Die Verteidigung hatte hingegen auf Totschlag plädiert. Sie sah das Mordmerkmal der Heimtücke im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft nicht erfüllt. Die Verteidigung wertete die Tat als "spontane Beziehungstat". Deshalb sei eine Strafe von neun Jahren und sechs Monaten angemessen.

Angeklagter: "Habe ein ruhiges Gewissen"

Der Angeklagte hatte während des Prozesses geschwiegen. Vor der Urteilsverkündung sagte er am letzten Prozesstag, dass er bedaure, dass die Frau nicht mehr lebe. Und ergänzte: Er habe ein ruhiges Gewissen und fühle sich nicht so, als habe er etwas Schlimmes getan. Das Gericht glaubte ihm jedoch nicht, als er im sogenannten letzten Wort die Vorwürfe bestritt. "Es besteht kein Zweifel, dass er sie zu Tode gebracht hat", sagte die Richterin.

Täter und Opfer kannten sich

Die Tat hatte sich im März letzten Jahres in einem Hotel in Trier ereignet. Der 35-jährige Täter und sein Opfer kannten sich aus der Ukraine, ihrem Heimatland. Die Frau war zuvor mit ihrer Familie vor dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Sie lebte im Saarland, der Angeklagte in der Region um Neuwied.

Die Richterin zeichnete den Tathergang so, wie auch die Anklage es schon beschrieben hatte. Demnach sei die Frau am Tattag unter dem Vorwand, eine Freundin zu treffen, mit dem Zug von Merzig nach Trier gefahren. Dort habe sie sich mit dem Mann verabredet. Nach einvernehmlichem Sex sei es dann zur Tat gekommen, sagte die Vorsitzende Richterin.

Richterin: Täter fühlte sich verraten

Sie führte aus, dass der Anlass gewesen sei, dass die 38-Jährige Nachrichten in ihr Handy tippte. "Er mutmaßte, dass sie sich mit anderen Männern austauschte. Das empfand er als Verrat." Der Ukrainer habe die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau, die bäuchlings auf dem Bett lag, ausgenutzt.

"Das Opfer war völlig überrascht." Er habe die Dusche laufen gelassen, sodass sie ihn im Bad wähnte. Dann habe er zunächst ihren Kopf gegen die Matratze gedrückt, sie gewürgt und anschließend noch mit einem Bettlaken gedrosselt, "um sicherzustellen, dass sie auch tot ist", sagte Schmitz. Nach der Tat habe der 35-Jährige die Leiche in einem Bettkasten versteckt, wo sie dann bei Reinigungsarbeiten von Mitarbeitern des Hotels zwei Tage später gefunden wurde. Ihre Familie hatte sie vorher als vermisst gemeldet.

Abends nach der Tat sei der Täter mit dem Zug von Trier nach Koblenz gefahren. Dann verlor sich die Spur zunächst.

Internationale Fahndung eingeleitet

Nach dem Mann wurde mit einem internationalen Haftbefehl gesucht. In der Nacht zum 2. April 2022 sei er von Beamten der Bundespolizei in einem Zug nach Regensburg gefasst worden. Er habe sich widerstandslos festnehmen lassen.

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