Laut Anklage sollen die beiden Männer in ihren sogenannten Head-Shops nicht nur legales CBD-Öl mit Cannabisbestandteilen verkauft haben. Sie sollen zwischen Dezember 2018 und April 2019 auch gewerbsmäßig mit Drogen gehandelt haben, die den Wirkstoff THC enthielten.
Verkauf auch über Automaten
Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um Cannabisblüten, die zum Teil über einen vor dem Laden aufgestellten Verkaufsautomaten vertrieben wurden. Das Amtsgericht Trier hatte den Automaten im April 2019 beschlagnahmt. Die in den Head-Shops vertriebenen CBD-haltigen Substanzen wiesen laut Staatsanwaltschaft einen THC-Gehalt zwischen 0,05% und 0,35% auf.
Nach Ankündigung von Gesundheitsminister Lauterbach Trierer Ladeninhaber hofft auf Cannabis-Legalisierung
Kai Schmieder verkauft seit Jahren legale Cannabis-Produkte und hatte es damit nicht immer leicht in Trier. Die Legalisierung könnte ihm einen neuen, lukrativen Markt erschließen.
Staatsanwaltschaft: Handel mit verbotenen Betäubungsmitteln
Laut Staatsanwaltschaft bestreiten die Angeschuldigten, sich durch den Handel mit den Substanzen strafbar gemacht zu haben. Sie vertreten demnach den Standpunkt, der Verkauf der von ihnen vertriebenen CBD-Produkte sei legal. Nach der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Trier handelt es sich bei den vertriebenen Substanzen jedoch um verbotene Betäubungsmittel.
Das Landgericht bzw. das Amtsgericht Trier entscheiden nun darüber, ob ein Verfahren gegen die beiden Männer eröffnet werden kann.