Trier: Anklage gegen Betreiber von sogenannten Hat-Shops. (Symbolbild) (Foto: IMAGO  Frank Sorge)

Vorwurf: Gewerbsmäßig mit Drogen gehandelt

Anklage gegen Betreiber von "Cannabis-Laden" in Trier

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Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Betreiber von Läden mit cannabishaltigen Hanfprodukten in Trier erhoben. Sie sollen verbotene Betäubungsmittel verkauft haben.

Laut Anklage sollen die beiden Männer in ihren sogenannten Head-Shops nicht nur legales CBD-Öl mit Cannabisbestandteilen verkauft haben. Sie sollen zwischen Dezember 2018 und April 2019 auch gewerbsmäßig mit Drogen gehandelt haben, die den Wirkstoff THC enthielten.

Verkauf auch über Automaten

Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um Cannabisblüten, die zum Teil über einen vor dem Laden aufgestellten Verkaufsautomaten vertrieben wurden. Das Amtsgericht Trier hatte den Automaten im April 2019 beschlagnahmt. Die in den Head-Shops vertriebenen CBD-haltigen Substanzen wiesen laut Staatsanwaltschaft einen THC-Gehalt zwischen 0,05% und 0,35% auf.

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"Die Beschuldigten bestreiten, sich strafbar gemacht zu haben."

Staatsanwaltschaft: Handel mit verbotenen Betäubungsmitteln

Laut Staatsanwaltschaft bestreiten die Angeschuldigten, sich durch den Handel mit den Substanzen strafbar gemacht zu haben. Sie vertreten demnach den Standpunkt, der Verkauf der von ihnen vertriebenen CBD-Produkte sei legal. Nach der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Trier handelt es sich bei den vertriebenen Substanzen jedoch um verbotene Betäubungsmittel.

Das Landgericht bzw. das Amtsgericht Trier entscheiden nun darüber, ob ein Verfahren gegen die beiden Männer eröffnet werden kann.

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