Der Cyberbunker für kriminelle Geschäfte im Darknet wird die Justiz also weiter beschäftigen. Verurteilt wurden alle acht Angeklagten wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bande über Jahre in einem alten Bunker an der Mosel ein Daten- und Rechenzentrum betrieben hatte, über deren Server knapp 250.000 kriminelle Geschäfte gelaufen sind.
Keine Verurteilung wegen Beihilfe zu Straftaten
Von dem Vorwurf der Beihilfe zu diesen Straftaten sprach das Gericht die Angeklagten aber frei, weil man nicht nachweisen konnte, dass sie konkret von einzelnen Taten gewusst und diese aktiv gefördert hatten. Das sieht die Generalstaatsanwaltschaft, bei der die Landeszentralstelle Cybercrime angedockt ist, anders.
"Die Urteilsbegründung überzeugt uns nicht."
Für Oberstaatsanwalt Jörg Angerer hat sich im gut einjährigen Prozess auch der Vorwurf der Beihilfe bestätigt. "Die Urteilsbegründung überzeugt uns nicht", sagte Angerer. "Wir haben eine andere rechtliche Würdigung als das Landgericht." Nun warte man das schriftliche Urteil ab.
Anwälte haben bereits Revision angekündigt
Die Anwälte des 62-jährigen Hauptangeklagten, der als "Kopf der Bande" zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, hatten bereits am Montag Revision angekündigt. Sie wollen für ihren Mandanten einen Freispruch erwirken.
Die übrigen Männer und eine Frau erhielten Haftstrafen zwischen vier Jahren und drei Monaten und einem Jahr auf Bewährung.

Hunderte Polizisten hatten die unterirdische Anlage an der Mosel im Herbst 2019 nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben. Erstmals standen nicht die Täter im Fokus, die im Darknet illegal etwa Drogen oder Waffen verkaufen, sondern die, die die Geschäfte als Webhoster technisch erst möglich machen. Über die Server in Traben-Trarbach liefen Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro, Datenhehlerei, Computerangriffe und Falschgeldgeschäfte.