Der Angeklagte hatte nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021 bei der Stadt Trier insgesamt drei Anträge auf Soforthilfe gestellt. Dazu nutzte er laut Gericht jedes Mal falsche Namen, jedoch in allen Fällen die Adresse eines in Trier-Ehrang wohnenden Bekannten. Denn auch dort hatte die Flut im vergangenen Juli viele Häuser zerstört. Einer der betrügerischen Anträge des Mannes wurde genehmigt, sodass ihm von der Stadt Trier 1.500 Euro ausgezahlt wurden.
Geld für Lebensunterhalt ausgegeben
Das Geld habe der Mann dann ausgegeben. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer "dreisten und perfiden Tat". Die Not der Flutopfer auszunutzen, um sich selbst zu bereichern, sei an Schäbigkeit nicht zu überbieten, so der Staatsanwalt. Die Schwester des Angeklagten, die wegen des gleichen Vergehens angeklagt war, erschien am Montag nicht vor Gericht. Weil sie unentschuldigt fehlte, wurde gegen sie Haftbefehl erlassen.
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Ein Leben voller Straftaten
Der Angeklagte selbst gab gleich zu Beginn des Prozesses seine Taten zu. Zwar bewerteten Staatsanwalt und Richterin das Geständnis als strafmildernd, dem entgegen stünden aber die zahlreichen Vorstrafen des Mannes. Neben Diebstählen, Fischwilderei und Fahrens ohne Führerschein war der Mann immer wieder wegen diverser Betrugsfälle verurteilt worden. Für Richterin und Staatsanwalt stand fest, dass er so seinen Lebensunterhalt finanziert hatte.
JVA sollte für bestellte Waren bezahlen
So musste er sich am Montag nicht nur wegen der betrügerischen Anträge auf Soforthilfe verantworten, sondern auch noch wegen eines Computerbetrugs. Dabei hatte er laut Gericht Waren bei einem Versandhändler bestellt. Um diese zu bezahlen, habe er ein PayPal-Konto auf den Namen der Justizvollzugsanstalt Trier eingerichtet und dort deren Kontonummer angegeben. Die Waren habe er dann behalten.
Diese und die zahlreichen anderen Taten des Mannes führten letztendlich zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.