Das Ehepaar möchte einen privaten Bestattungsplatz in der eigenen, denkmalgeschützten Hofkapelle anlegen, teilte das Verwaltungsgericht Trier mit. Der Mann und die Frau wollen demnach nach ihrem Tod dort beigesetzt werden, da die drei gemeinsamen Kinder nicht in der Nähe wohnen.
Die Grabpflege bei einer Bestattung auf dem Gemeindefriedhof sei daher nicht sichergestellt. Außerdem bestehe bei dem Ehepaar ein besonderer persönlicher Bezug zu der Kapelle.
Kreis lehnt private Bestattung in Kapelle ab
Der Rechtsausschuss des Eifelkreises Bitburg-Prüm lehnte den Wunsch des Ehepaares im November 2021 ab. Es handele sich um "rein private Interessen", so der Kreis in seiner Begründung. Ein besonderer Härtefall liege nicht vor.
Bestattungen gesetzlich geregelt
In Rheinland-Pfalz gilt die Friedhofspflicht. Das heißt, Tote müssen auf einem Friedhof oder eigens dafür ausgewiesenen Flächen beigesetzt werden. Das ist im Bestattungsgesetz geregelt.
Kläger: Friedhofsbestattung nicht mehr zeitgemäß
Dieser "Friedhofszwang" sei nicht mehr zeitgemäß und in vielen anderen Staaten und Bundesländern bereits gelockert, so die Kläger. Der Staat greife mit der Friedhofspflicht unzulässig in das private Verhältnis zwischen Hinterbliebenen und Verstorbenen ein.
Von den Problemen mit der Grabpflege seien viele Verstorbene und deren Angehörige betroffen, so der Eifelkreis. Dieses Problem könne man durch pflegeleichte Gräber lösen. Außerdem sei die Rechtslage in anderen Bundesländern oder in anderen Ländern Europas im konkreten Fall nicht maßgeblich.
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Land hält an Bestattungsgesetz fest
Ein Wegfall der Friedhofspflicht ist von Seiten der rheinland-pfälzischen Landesregierung bislang nicht geplant. Das Gesundheitsministerium teilte im September 2020 dem damaligen Konzer Landtagsabgeordneten Bernhard Henter (CDU) mit, es sei "derzeit nicht beabsichtigt, das Bestattungsgesetz in dieser Frage zu ändern."
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Neben religiösen Aspekten garantiere die Friedhofspflicht, dass Verstorbene an einem öffentlich zugänglichen Ort bestattet werden, der für alle Angehörigen und Freunde zugänglich sei. Die Bestattungskultur werde damit geschützt und so eine wichtige Tradition erhalten, teilte das Ministerium mit.
"Die Landesregierung hält die Vorschriften des Bestattungsgesetzes aktuell für zeitgemäß und praktikabel."
Land: Auch "pflegeleichte" Gräber möglich
Das rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz ermögliche es auch, Grabformen anzubieten, die anonym sind und damit eine Pflege durch Angehörige nicht erforderlich machen. Das seien beispielsweise Urnenwände und Rasengräber, die durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden, so das Ministerium.