Trier

Noch keine Bußgelder wegen einrichtungsbezogener Impfpflicht

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Drei Monate nach Einführung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht sind in der Region Trier noch keine Bußgelder verhängt worden. Nach Angaben der Kreisverwaltungen laufen aber derzeit Anhörungsverfahren für etwa 150 Mitarbeitende von Pflegeeinrichtungen, warum sie sich nicht impfen lassen wollen.

Demnach wurde den vom Arbeitgeber als ungeimpft gemeldeten Mitarbeitenden zunächst Gelegenheit gegeben, Impfnachweise vorzulegen. Im Kreis Birkenfeld etwa warte man noch auf knapp 50 Rückmeldungen von insgesamt 140 betroffenen Mitarbeitenden. In den anderen Kreisen laufen schon Anhörungsverfahren: Ungeimpfte haben darin zwei Wochen Zeit, sich zu äußern. Erst danach würde ein Bußgeld verhängt, sollte kein Impfnachweis oder eine andere Erklärung vorliegen. Seit dem 15. März müssen Mitarbeitende bestimmter Pflegeeinrichtungen eine Coronaimpfung nachweisen, andernfalls drohen ein Bußgeld und ein Betretungsverbot für die Einrichtung.

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SWR