Trier

Mindestlohn: Angehende Medizinstudentin verliert Klage gegen Trierer Krankenhaus

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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Klage einer angehenden Medizinstudentin gegen ein Trierer Krankenhaus abgewiesen. Die Frau hatte dort 2019 für sechs Monate ein Praktikum absolviert. Dafür forderte sie von der Klinik den Mindestlohn und Urlaubsgeld in Höhe von gut 10.000 Euro. Sie argumentierte, es habe sich um ein Praktikum vor dem Studium gehandelt – und nicht um ein Pflichtpraktikum während des Studiums, für das ihr kein Mindestlohn zustünde. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage ab: Nach dem Mindestlohngesetz müssten auch Praktika, die Voraussetzung für ein Studium sind, nicht mit dem Mindestlohn bezahlt werden.

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AUTOR/IN
SWR