Prozess am Amtsgericht Trier

Ex-Freundin gestalkt: Freiheitsstrafe für 37-Jährigen

Stand

Das Amtsgericht Trier hat am Dienstag einen 37-jährigen Mann wegen Bedrohung, Nachstellung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte zuvor ein Geständnis abgelegt – und sich während der Verhandlung bei seiner ehemaligen Lebensgefährtin entschuldigt, die als Zeugin geladen war.

Telefonterror, Drohungen und makabre Botschaften

Der Angeklagte hatte im August 2024 seine Ex-Partnerin achtmal mit unterdrückter Nummer angerufen und ihr dabei mit dem Tod gedroht. Im September kletterte er zunächst auf ihren Balkon und legte dort eine Plastikrose und eine Halloweenmaske ab.

Die meisten Opfer sind weiblich Stalking: Ein weit verbreitetes Phänomen mit verheerenden Folgen

Stalking bedeutet nichts anderes als ständiges Verfolgen einer Person auf Schritt und Tritt. Opfer fühlen sich oft ohnmächtig und leiden unter Panikattacken oder Depressionen.

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An einem anderen Tag legte er Patronenhülsen und Imitationen menschlicher Knochen in ihren Briefkasten. Ende des Monats rief er erneut an und sprach weitere Drohungen gegen die Frau und ihren Sohn aus. Die Taten hätten, so der Richter, massiv in das Leben und die Freiheit der Frau eingegriffen.

Bitburg

Beschuldigter soll Ehefrau schwer verletzt haben Anklage gegen Mann nach Messerangriff in Bitburg

Die Staatsanwaltschaft Trier klagt einen Mann an, der mit einem Küchenmesser auf seine Frau eingestochen haben soll. Der Vorwurf: Versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung.

Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafe auf Bewährung

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Begründet wurde dies mit der wiederholten Kontaktaufnahme, dem hohen Einschüchterungspotenzial der Taten und der Missachtung eines gerichtlichen Annäherungsverbots.

Strafmildernd berücksichtigte die Staatsanwaltschaft das Geständnis des Mannes, seine bisherige Straffreiheit und eine psychisch belastende Lebenssituation.

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Gericht folgt Strafmaß – mit kleiner Abweichung

Das Gericht schloss sich dem Strafmaß im Wesentlichen an, setzte die Bewährungszeit jedoch – anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert – auf zwei Jahre fest.

Verfolgung im Netz Belästigung im Internet

Neben dem Auflauern vor der eigenen Haustür, passiert Stalking immer öfter im Internet. Das sogenannte „Cyberstalking“ hat extrem zugenommen und seine Entwicklung ist rasant.

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Trier

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SWR