Erklärung des Angeklagten

Prozess wegen Totschlags in Trier: Frau erstochen und in Tonne aufbewahrt

Stand

Vor dem Landgericht Trier hat der Angeklagte eine Erklärung vorgetragen. Er soll seine Frau erstochen und die Leiche in einer Regentonne in der Wohnung aufbewahrt haben.

Der 49-jährige Angeklagte wollte sich vor Gericht nicht zu seinem Leben äußern, verlas aber am zweiten Verhandlungstag eine kurze Erklärung. Seine Frau sei die Liebe seines Lebens gewesen, sie seien einen langen Weg zusammen gegangen. Sie sei seit langem schwer krank gewesen, mehrere Selbstmordversuche seien gescheitert. Sie habe ihm danach vorgeworfen, sie nicht habe sterben lassen.

Frau des Angeklagten psychisch krank

Die Frau des Angeklagten war psychisch krank und hatte mehrfach versucht, sich das Leben zu nehmen, heißt es auch in der Anklageschrift. Sie habe in den Tagen vor ihrem Tod nur noch auf dem Sofa gelegen und die Wohnung nicht mehr verlassen.

Um dem Leben seiner Ehefrau ein Ende zu setzen, habe er ihr mit einem großen Küchenmesser in den Brustkorb und den Oberschenkel gestochen, so die Anklage. Die Frau sei dann aufgrund der inneren Blutungen verstorben, so der Oberstaatsanwalt.

Trier

Mann zeigte sich selbst bei Trierer Polizei an Getötete Ehefrau in Regentonne versteckt - Anklage erhoben

Der Mann hatte sich Anfang Dezember selbst angezeigt und gesagt, er habe seine Frau auf ihren Wunsch hin getötet. Wochenlang lebte er in Trier mit der Leiche in der Wohnung.

SWR4 am Nachmittag SWR4

Angeklagter: keine genauen Erinnerungen an Tat

In seiner Erklärung sagte der Angeklagte, er könne sich nicht genau an den 18. Oktober 2024 erinnern. Er erinnere sich aber daran, wie er seiner Frau das Messer aus der Brust gezogen habe. Er habe ihr geholfen, in das blaue Wasserfass zu steigen, sie habe sich darin im Schneidersitz hingesetzt. Sie hätten noch gemeinsam das Lied "Für immer" gehört, er habe ihr noch ein Glas Whiskey gebracht.

Ermittlungsprotokolle

Im Gericht verlas die Richterin nach der kurzen Erklärung des Angeklagten noch die Ermittlungsprotokolle und das Ergebnis der Obduktion sowie Analyseergebnisse des Landeskriminalamtes. Demnach hatte die Leiche der 52-jährigen Frau noch wochenlang in einem Wasserfass in der Wohnung gestanden. Das Fass und die Tür des Zimmers waren wegen des Geruchs mit Plastikfolie abgedeckt.

Tod durch Blutverlust nach Stichverletzungen

Die Frau sei nach Stichverletzungen verblutet, so das Gutachten der Gerichtsmedizin Mainz. Auch die Lunge sei verletzt gewesen. Außerdem wurde in ihrem Blut eine Überdosis Psychopharmaka nachgewiesen. Die 52-jährige Frau hatte demnach unter einer Angststörung gelitten.

Auch die mutmaßliche Tatwaffe, ein Messer mit einer 30 cm langen Schneide, war untersucht worden. Daran seien Spuren des Ehemanns festgestellt worden. Doch daraus lasse sich nicht automatisch auf die Tat schließen, denn es sei nicht klar, wann und unter welchen Umständen die Spuren an das Messer gekommen seien.

Angeklagter hatte sich angezeigt

Der Angeklagte hatte sich am 6. Dezember 2024 beim Kriminaldauerdienst in Trier angezeigt. Er beteuerte damals, dass er seine Frau getötet habe. Sie habe ihn zuvor darum gebeten.

Die Staatsanwaltschaft zweifelte zu Prozessbeginn diese Aussage an. Die Spuren in der Wohnung deuteten nicht darauf hin, dass die Frau um ihren Tod gebeten habe.

Eifel/Mosel/Hunsrück

Neues Angebot des SWR Studios Trier Nachrichten aus der Region Trier jetzt auf WhatsApp lesen

Das SWR Studio Trier ist jetzt auch auf dem Messenger-Dienst WhatsApp aktiv. Dort finden Sie regionale Nachrichten von Mosel und Saar, aus der Eifel, Hunsrück und Hochwald.

Weiterer Prozessverlauf

In dem Prozess sollen am nächsten Verhandlungstag auch Zeugen befragt werden. Auch ein psychiatrischer Gutachter wird seine Einschätzung zum Angeklagten abgeben. Bis zum 22. Juli sind noch drei weitere Verhandlungstage eingeplant.

Medizinethik Sterbehilfe für psychisch kranke Menschen – Belgiens umstrittenes Gesetz

Wie sollen Psychiater entscheiden, ob Patienten tatsächlich "austherapiert" sind? Die Option zu aktiver Sterbehilfe für psychisch kranke Menschen wirft in Belgien viele Fragen auf.

SWR2 Wissen SWR2

Recht auf selbstbestimmtes Sterben?

Sterbehilfe war bis vor kurzem in Deutschland strafbar. Heute gibt es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben. Politik & Ethik, Klasse 8-13.

Recht auf selbstbestimmtes Sterben? SWR

Psychische Gesundheit Angst und Panikattacken: Ursachen, Symptome und Behandlung

An einer Angst oder Panikattacke leidet mindestens ein Viertel aller Menschen einmal im Leben. Doch woher kommen sie und was kann man dagegen tun? 

Marktcheck SWR

Klingenmünster

Depressionen, Angststörungen, Psychosen Mehr Menschen in der Pfalz brauchen Hilfe wegen psychischer Probleme

Das Pfalzklinikum in Klingenmünster behandelt immer mehr Menschen wegen psychischer Erkrankungen. In diesem Jahr ist die Zahl der Patientinnen und Patienten stark gestiegen.

SWR4 am Nachmittag SWR4

Kaiserslautern

Angeklagter hatte Tat gestanden Ehefrau getötet: Landgericht Kaiserslautern verurteilt Täter zu zehn Jahren Haft

Das Landgericht Kaiserslautern hat einen 53-jährigen US-Amerikaner zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Der Mann hatte die Tat zum Prozessbeginn gestanden.

SWR4 am Donnerstag SWR4

Neckargröningen

Verdächtiger schwer verletzt Neckargröningen: Mann soll seine Frau getötet haben

Ein 48-Jähriger steht unter Verdacht, seine gleichaltrige Frau getötet zu haben. Dabei sollen sich auch die Kinder der beiden in der Wohnung befunden haben.

SWR4 am Nachmittag SWR4

Stand
Autor/in
SWR