Die Kreisverwaltung hat der Gemeinde die Genehmigung erteilt, einen Bestattungswald einzurichten. Der Bestattungswald soll über einen Wirtschaftsweg erschlossen werden.
Landwirt fühlt sich beeinträchtigt
Der Landwirt klagt jetzt, weil er diesen Weg auch regelmäßig befährt, um seine Felder zu bewirtschaften, so das Verwaltungsgericht Trier.
Seine Rechte, den Weg zu nutzen, würden durch den Bestattungswald erheblich eingeschränkt. Außerdem könne ihm nicht zugemutet werden, auf das Pietätsbedürfnis der Trauernden Rücksicht zu nehmen.
Die Gemeinde Sellerich hatte im Sommer 2021 beschlossen, einen so genannten Bestattungswald auszuweisen. Er soll etwa 7.500 Quadratmeter groß sein.